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EU-Kommission bemängelt mangelhaftes Wissen über die europäische Notrufnummer 112

• 12.02.08 Die EU-Komission ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Bekanntheit der Notrufnummer 112 zu steigern. Nur 22 Prozent der EU-Bürger wissen spontan, dass 112 die in der gesamten EU gültige Rufnummer für Rettungsdienste ist.

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Seit Inkrafttreten des EU-Telekommunikationsregeln im Jahr 2003 haben 26 der 27 Mitgliedstaaten die Möglichkeit geschaffen, die Notrufnummer 112 von Festnetz- und Mobiltelefonen zu erreichen. Gegen Bulgarien ist noch ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig, weil die 112 dort nicht verfügbar ist.

Insbesondere bei Aufenthalten außerhalb der gewohnten Umgebung ist für die Bürger das zuverlässige Funktionieren der Notrufnummer 112 von besonderer Bedeutung. Auslandsreisende können nämlich bei Nutzung der Nummer 112 mit geringerer Wahrscheinlichkeit den genauen Ort des jeweiligen Notfalls angeben.

Der Bevölkerung besser zu vermitteln, dass die Notrufnummer 112 sowohl im Inland als auch bei Auslandsreisen gilt, ist nun der logisch nächste Schritt zu deren wirkungsvoller Einführung, denn nur informierte Bürger werden die Nummer im Notfall auch nutzen können. Entsprechend einem Aufruf des Europäischen Parlaments vom September 2007 nutzt die Kommission das heutige Datum (11.2.), um den Bekanntheitsgrad der 112 zu steigern.

Mit der Einführung der europäischen Notrufnummer 112 wurde 1991 das Ziel verfolgt, in allen EU-Mitgliedstaaten eine einzige Notrufnummer bereitzustellen und so Notrufdienste insbesondere für Reisende leichter zugänglich zu machen. Das Gemeinschaftsrecht verpflichtet die Mitgliedstaaten seit 1998, zu gewährleisten, dass alle Endbenutzer von Festnetz- und Mobilfunkdiensten mit der Nummer 112 kostenlos Rettungsdienste verständigen können. Seit 2003 müssen die Telekommunikationsbetreiber den Rettungsdiensten Informationen zum Standort des Anrufers übermitteln, um ihnen so die rasche Ortung und Auffindung von Unfallopfern zu ermöglichen. Ferner müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Bürger dauerhaft über das Bestehen und den Zweck der Notrufnummer 112 informiert werden.

Um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, hat die Kommission bislang gegen 14 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, in denen nicht systematisch Informationen zum Standort des Anrufers bereitgestellt werden.


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