AKTION 736x414
Anzeige

Elster Desaster: Steuer-Plattform Elster bricht zusammen-- Grundsteuerreform und Umsatzsteuer

• 12.07.22 Erneut gibt es wieder bei einer kritischen Online-Plattform Probleme. Nachdem beim Zensus 2022 die Daten ohne Einwilligung der Nutzer in die USA geliefert worden sind, kracht die Elster-Plattform unter der neuen Last zusammen. Dabei treffen die Meldungen für die Grundsteuerreform und die Meldungen für die Umsatzsteuer zusammen. Der Andrang ist für die
AKTION 500x500
Anzeige
Steuer-Plattform Elster zu viel. Seit dem gestrigen Abend ist die Elster Plattform wieder erreichbar.

Elster Desaster: Steuer-Plattform Elster bricht zusammen-- Grundsteuerreform und Umsatzsteuer

Durch den Zusammenbruch auf der Elster-Plattform gab es am letzten Sonntag und Montag erhebliche Einschränkungen bei der Verfügbarkeit. Dazu hiess es bei Elster "Wir arbeiten bereits intensiv daran, Ihnen so schnell wie möglich die gewohnte Qualität zur Verfügung stellen zu können." Über Elster können Bürger elektronisch ihre Steuererklärungen abgeben, auch die Umsatzsteuererklärungen sind mit dem 10.Juli zusammengefallen.

Elster Desaster: Steuer-Plattform Elster bricht zusammen-- Grundsteuerreform und Umsatzsteuer
Elster Desaster: Steuer-Plattform Elster bricht zusammen
-- Grundsteuerreform und Umsatzsteuer -Screenshot

Dabei wurde auch über ein Hacker-Angriff spekuliert. Diese Bedrohungen der IT-Sicherheit schloss die Behörde aber aus. "Die Datensicherheit sei gewährleistet", hiess es. Betroffen von dem Ausfall waren alle, die das Portal direkt nutzen wollten. Oft funktionierte nämlich bereits das Einloggen nicht. Hoffnung gab es allerdings für die, die noch ihre Steuererklärung abgeben wollten und dafür eine Steuersoftware nutzten. Die Schnittstelle zu Elster sei nicht betroffen, teilt die Behörde mit.

So muss die Grundsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Betroffen sind davon Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer, welche seit dem 1.Juli bis spätestens Ende Oktober eine Grundstückserklärung abgeben müssen. Dabei werden die Daten über Elster an das Finanzamt geschickt. Dazu gehören Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Kritik wird dabei laut, weil die Behörden diese Information schon haben.

"Für die Grundsteuer stellen die Behörden die Daten jedoch kostenlos bereit", sagt Sibylle Barent vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Flurstück und Flurnummer können über das Katasteramt besorgt werden. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.

Wie viel am Ende bei der Grundsteuer fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. So können die Gemeinden ihre Hebesätze anpassen bestimmen damit letztendlich die Kosten.

NRW Top -Schleswig Holstein katastrophal

Während in NRW zum Beispiel die Daten mittels eines Schreibens überliefert werden, welche nur noch eingetippt werden müssen, muss man in Schleswig Holstein die Daten umständlich zusammen suchen. Auch kann der Steuerberater helfen, welcher aber kostenpflichtig ist. In Schleswig Holstein ist der alte und neue Ministerpräsident Günther (CDU) für das Melde-Desaster verantwortlich. Zuvor ist die Bildungsministerien Karin Prien /CDU) an der Digitalisierung in der Schule gescheitert, und ist für viele nun wieder -unverständlicherweise- erneut Bildungsministerin geworden. Besonders unerträglich, weil sie gegen Eltern von verstorbenen Kinder empathielose Kommentare bei Twitter abgab. "Unterster Niveau" waren daher die unvergessenen Reaktionen auf Priens Kommentare. Das Twitter Konto von Karin Prien wurde kurz danach gelöscht.

Auch gab es reichlich Pannen bei den Impfterminen im Jahr 2021 gegen Corona. Damals hatte nur Schleswig Holstein mit Eventim zusammen gearbeitet. Eventim ist als Kartenverkäufer bekannt geworden. Der damalige FDP Gesundheitsminister Heiner Garg ist nun durch die neue Koalition aus CDU und Grüne Geschichte.

Auch gab es im Kreis Plön beim Einsatz der Spülbohrung beim Glasfaserausbau immer wieder Kritik an zerstörte Telefon- und Stromleitungen und auch Gasleitungen, wie zuletzt beim Glasfaserausbau im Kreis Plön mit bis zu 76 zerstörten Gasleitungen in nur zwei Jahren, wie beim Zweckverband Plön. Hier liegen reichliche Amtspflichtverletzungen vor, insbesonder weil hier grob fahrlässig, serienmäßig Rechtsbruch begangen wurde, so die Kritik. Auch liegt der Verdacht nahe, dass die Kieler Staatsanwalt sich wohl eher in Rechtsbeugung durch sachfremde Entscheidungen übt, so die Kritik von Juristen.

Auch unrühmlich war die Zusammenarbeit von vielen Gesundheitsbehörden in Schleswig Holstein mit dem Luca App Anbieter. Das Topic war dann sichlich, dass die dortige Schleswig Holsteins Datenschutzbeauftragte Marit Hansen von der Luca App abriet. Steuergelder wurden hier planlos ohne Ausschreibungen verplempert. Auch der Bund der Steuerzahler hielt mit seiner Kritik aufgrund unseren Anfragen vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nicht zurück.

Datenschutzskandal Zensus 2022: IP Adressen werden weiterhin in die USA weitergeleitet --BfDI bestätigt Weitergabe

Nachdem beim Zensus 2022 bekannt geworden ist, dass IP-Adressen und Meta-Daten in den USA weitergeleitet worden sind, ohne Zustimmung und fehlenden Hinweisen in der Datenschutzerklärung, ermittelt der Bundesbeautragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit gegen das Statistische Landesamt. Auch nach dem öffentlichen bekannt werden des Falles, gelangen weiterhin IP-Adressen und Metadaten in die USA. Weiterhin, laut Datenschutzbehörde, sollen die abgefragten Bestandsdaten verschlüsselt und gesichert sein.

An der Weitergabe der personenbezogenen Meta-Daten wie IP-Adresse und Browser-Daten hat sich auch an diesem Montag nichts geändert. Schon letzte Woche hatte der Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka, vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, die Datenweitergabe der IP Adressen beim Zensus 2022 in die USA kritisiert.

Routing Abfragen ergeben, dass man immer noch in den USA landet, wenn man www.zensus2022.de aufruft mit Hilfe seines Internet-Browers. Weiterhin gilt die zensus2022.de IP-Adresse 141.101.90.2, welche in den USA ansässig ist.

Datenschutzskandal Zensus 2022: Auch am Montag werden IP Adressen in die USA weitergeleitet --BfDI bestätigt Weitergabe
Datenschutzskandal Zensus 2022: Auch am Montag werden IP Adressen
in die USA weitergeleitet --BfDI bestätigt Weitergabe -Screenshot

Datenschutzskandal Zensus 2022: Auch am Montag werden IP Adressen in die USA weitergeleitet --BfDI bestätigt Weitergabe
Datenschutzskandal Zensus 2022: Auch am Montag werden
IP Adressen in die USA weitergeleitet --BfDI bestätigt Weitergabe -Screenshot

"Die Weitergabe der personenbezogenen IP-Adresse nach den USA ist in Deutschland rechtswidrig", so der Fakt. In dem Zensus 2022 an Vermieter und Eigentümer steht, dass man "gemäß §23 ZensG 2022 i.V.m $15 BStatG auskunftspflichtig" ist. Man gibt sogar nur eine Frist von 2 Wochen vor. Daher ist der Haus-und Grund Verein und viele Vermieter schon mehr als erbost über die kurze Fristsetzung, zumal viele Eigentümer den Fragebogen erst nach dem 15.Mai erhalten haben, wenn überhaupt.

Da es sich auch um vermietete Immobilien handelt, gilt hier der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, so die Juristen in der Vergangenheit. Bei Immobilien, welche im Besitz von Redakteuren sind, gilt das Presserecht und damit Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten.

Daher gilt die anlasslose Weitergabe von den Meta-Daten in den USA im Rahmen einer behördlichen Zwangsmaßnahme zurecht als Verstoss gegen das Datenschutzgesetz und muss Konsequenzen haben. Daher sind die Untersuchungen der Datenschutzbehörde legitim.

Schlampige Datenschutzbestimmung beim Zensus 2022

In der ersten Version der Datenschutzerklärung wurde verschwiegen, dass Meta-Daten in den USA nach der Firma Cloudflare flossen, Zwar konnte man -nach bisherigen Einschätzungen -nicht auf die verschlüsselten Daten der Online-Erhebung zugreifen. Sehr wohl hatte und hat Cloudflare weiterhin Zugriff auf technische Daten wie z. B. Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Angaben darüber, von wo der Nutzer auf die Seite gekommen ist und seine personenbezogene IP-Adresse. Dieses wurde letzte Woche auch von der Datenschutzbehörde im Rahmen einer Erklärung bestätigt.

In der ersten Version der Datenschutzerklärung vom Zensus 2022 wurde dieser Zugriff von Cloudflare in der Datenschutzerklärung zunächst nicht transparent gemacht. Auch hier prüft der Datenschutzbeauftragte derzeit, ob hier gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

Patriot Act verpflichtet Cloudflare zur Datenweitergabe

Der Patriot Act verpflichtet Cloudflare zur Datenweitergabe an den US-Behörden. Dieses war schon in der Vergangenheit bei Facebook und WhatsApp ein Problem. Dieser Datenfluss erfolgte schon seit dem Jahr 2016. Auch musste Facebook auf verlangen der US-Behörden jegliche Daten herausgeben, auch von deutschen Behörden, da Facebook als USA Unternehmen gemäß dem Patriot Act dazu verpflichtet ist. Dazu muss es richterliche oder behördliche Anweisung geben. Innerhalb der EU hingegen ist die Weitergabe von Daten unter anderem durch das Telemediengesetz sowie durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 48) untersagt. Es dürfen aber auch Daten von deutschen Servern an die USA geliefert werden, wenn diese Server in den Besitz von US-Firmen sind, was vielen Nutzer nicht klar ist. Diese Regelung gilt zum Beispiel auch für Microsoft, Google, Apple etc.

Zudem würden, wie bereits erwähnt, technische Daten auf Cloudflare-Servern verarbeitet. Daher kann das bei Cloudflare vertraglich zugesichertes Versprechen wenig nutzen, die Daten ausschließlich auf europäischen Servern zu verarbeiten. US-Firmen müssen auch hier die Daten in die USA auf verlangen liefern.

Hier gilt der Cloud vom 23. März 2018 und verpflichtet US-amerikanische IT-Unternehmen und Dienstleister zur Zusammenarbeit mit den US-Behörden und gewährleistet diesen den Zugriff auf gespeicherte Daten. Dabei muss die Datenspeicherung nicht in der USA erfolgen.

Datenschutzpanne Zensus 2022: IP Adressen wurden in die USA weitergeleitet --BfDI bestätigt Weitergabe

"Die Weitergabe der personenbezogenen IP-Adresse nach den USA ist in Deutschland rechtswidrig", so der Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner. Bestätigt wird der Vorfall nun durch die Untersuchung durch den Bundesbeautragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI).

Datenschutzpanne Zensus 2022: IP Adressen wurden in die USA weitergeleitet --BfDI bestätigt Weitergabe
Datenschutzpanne Zensus 2022: IP Adressen wurden in die USA
weitergeleitet --BfDI bestätigt Weitergabe Screenshot: Zensus2022.de

So hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) schon am 12. Mai 2022 Kenntnis von der Möglichkeit einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Online-Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 erhalten.

Demnach war zunächst zu befürchten, dass durch die Einbindung eines US-amerikanischen IT-Dienstleisters im Zusammenhang mit dem Betrieb der Internetseite zensus2022.de auch der hierüber erreichbare Online-Fragebogen und die darin übermittelten personenbezogenen Daten Unbefugten hätten zur Kenntnis gelangen können.

"Die unmittelbar eingeleitete Überprüfung hat jedoch ergeben, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die in dem Fragebogen eingegebenen personenbezogenen Daten bestanden hat", so die Datenschutzbehörde.

Datenschutz Gesundheitsdaten: Gesundheitsdaten von 73 Millionen auf dem Prüfstand vorm Sozialgericht
Datenschutz Gesundheitsdaten: Gesundheitsdaten von 73 Millionen
auf dem Prüfstand vorm Sozialgericht © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Datenweitergabe der IP-Adresse in die USA

Ob die beim Aufruf der Seite erfolgende Übermittlung von Metadaten (z. B. Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Herkunftsverweise und IP-Adresse) rechtmäßig erfolgte, ist Gegenstand der noch andauernden Prüfung.

Aufgrund der Intervention des BfDI wurde dennoch bereits am Freitag eine Änderung an der Internetseite vorgenommen, so dass beim Aufruf des Online-Fragebogens der IT-Dienstleister nicht mehr zum Einsatz kommt und somit auch eine Übermittlung von Metadaten nicht mehr erfolgt.

Datenschutz Gesundheitsdaten: Gesundheitsdaten von 73 Millionen auf dem Prüfstand vorm Sozialgericht

So will die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit zwei Klägern vor den Sozialgerichten in Berlin und Frankfurt gegen die heikle Datenweitergabe vorgehen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht in dem neuen "Digitale-Versorgungs-Gesetz" (DVG) den Datenschutz aufgeweicht. So werden bis zum 1. Oktober 2022 die Daten von 73 Millionen gesetzlich Versicherten zu Forschungszwecken vollautomatisch in einer zentralen Datenbank zusammengeführt und dann immer weiter ergänzt. Ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe gibt es nicht, so die Kritik.

Datenschutz Gesundheitsdaten: Gesundheitsdaten von 73 Millionen auf dem Prüfstand vorm Sozialgericht
Datenschutz Gesundheitsdaten: Gesundheitsdaten von 73 Millionen
auf dem Prüfstand vorm Sozialgericht © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken im Wohl der Allgemeinheit ist grundsätzlich sinnvoll. Die für die neue Gesundheitsdatenbank bislang gesetzlich vorgesehenen Schutzstandards reichen jedoch nicht aus. Gemeinsam mit der Informatikerin Constanze Kurz und einem weiteren Kläger mit einer seltenen Krankheit reicht die GFF Eilanträge gegen die Sammlung bei den Sozialgerichten in Berlin und Frankfurt ein.

So sollen nun die Daten der Versicherten bestmöglich geschützt werden, um einen Missbrauch zu verhindern. Zudem muss es möglich sein, gegen die Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen.

Grundlage für die Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken ist das 2019 in Kraft getretene "Digitale-Versorgung-Gesetz" (DVG). Zu den Daten zählen unter anderem ärztliche Diagnosen, Daten zu Krankenhausaufenthalten, zu Operationen und zu Medikamenten ihrer Versicherten. Die Informationen werden nach und nach aufgestockt und bis zu 30 Jahre gespeichert. Davon betroffen sind 73 Millionen gesetzlich Versicherte und damit fast 90 Prozent aller Menschen in Deutschland.

Datenweitergabe nur pseudonymisiert

Das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de hatte schon damals vor der Datenweitergabe bei der RKI Datenspende gewarnt. So hatte der Chefredakteur Dipl. Inform. vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner darauf hingewiesen, dass pseudonymisiert nicht anonym ist und durch weitere Datenquellen der personenbezogene Datensatz wieder hergestellt werden kann.

Auch hier erfolgt die vollautomatisierte Weitergabe lediglich pseudonymisiert. Das bedeutet, dass der Name, der Geburtstag und -monat der versicherten Person entfernt werden. Ein im Auftrag der GFF erstelltes Gutachten des Kryptographie-Professors Dominique Schröder zeigt jedoch, dass eine solche Pseudonymisierung nicht davor schützt, dass Menschen re-identifiziert werden. Dies birgt ein erhebliches Missbrauchsrisiko, insbesondere da keine Pflicht zur Nutzung moderner Verschlüsselungstechnik besteht, um die Daten zu sichern, so die Datenschützer.

Daher kommt die Forderung nicht von ungefähr. Immerhin muss die gesetzliche Regelung der Gesundheitsdatenbank sich sowohl an der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) als auch am deutschen Grundgesetz messen lassen. Das Fehlen eines Widerspruchsrechts verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und gegen Artikel 21 DSGVO.

EU Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss Verpflichtungen zum Datenschutz bei der Strafverfolgung nachkommen

Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.

Dieses Aufforderungsschreiben ging neben Deutschland, auch an Griechenland, Finnland und Schweden. Diese Länder sind ihren Meldepflichten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (Verordnung (EU) 2016/679) und der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (Richtlinie (EU) 2016/680) nicht nachgekommen.

Vorratsdatenspeicherung: Neuer Bundesjustizminister Buschmann will Vorratsdatenspeicherung endgültig streichen
Vorratsdatenspeicherung: Neuer Bundesjustizminister Buschmann
will Vorratsdatenspeicherung endgültig streichen
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Ferner hat Deutschland auch noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf die Tätigkeiten der Bundespolizei mitgeteilt.

Dabei hatte Griechenland auch einige Bestimmungen, unter anderem betreffend den Anwendungsbereich der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung und die Fristen für die Speicherung von Daten, nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Finnland und Schweden sind ihren Verpflichtungen in Bezug auf das Rechte Betroffener auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf in bestimmten Fällen nicht nachgekommen.

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die von der Kommission festgestellten Verstöße gegen das EU-Recht abzustellen. Andernfalls kann die Kommission mit Gründen versehene Stellungnahmen übermitteln.

Datenschutzbeauftragter Kelber mahnte schon im Jahr Januar 2021

Dabei hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber schon im letzten Jahr Deutschland beim Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz ermahnt. "Diese hinken weiter massiv hinterher". Dabei hatte der Datenschützer Kelber die Bundesregierung aufgefordert, die einschlägige EU-Richtlinie von 2016 vollständig umzusetzen. Die EU-Mitgliedsstaaten hätten sich verpflichtet, alle dafür notwendigen Gesetze bis zum 6. Mai 2018 zu erlassen. Deutschland habe diese Frist schon am 29.Januar 2021 um 1000 Tage überschritten.

Bislang kann der Datenschützer Datenschutzverstöße bei der Bundespolizei und der Zollfahndung momentan "nur beanstanden". Daher kritisiert Kelber hier, eine wirksame Durchsetzungsbefugnisse zu haben. "Das untergräbt die demokratische Legitimation der Datenschutzaufsicht und der Strafverfolgungsbehörden gleichzeitig.", so die Kritik vom Datenschützer und Informatiker Kelber.

Staatstrojaner: Datenschutzbeauftragter sieht Gefahr für die Demokratie

Das in Deutschland immer wieder das Recht gebeugt wurde, durch die CDU-geführte Bundesregierung, sah man schon im verzweifelten Versuch die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Das EuGH hat hier wiederholt den EU-Staaten dieses Rechtsmittel wegen dem Verstoss gegen die EU-Charta für Menschenrechte entzogen, wie wir auch laufend berichtet haben.

So sieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, die Pläne der Bundesregierung kritisch, den Nachrichtendiensten die Überwachung von Messengern zu ermöglichen, dieses war im letzten Jahr.

Staatstrojaner: Datenschutzbeauftragter sieht Gefahr für die Demokratie
Datenschutzbeauftragter sieht Gefahr für die Demokratie
--Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Die bestehende Gesetzeslage sei nicht bereit für die Einführung solcher massiven Eingriffe in die Privatsphäre: "Die Gerichte haben einen deutlichen Reformbedarf in den Gesetzen der Nachrichtendienste aufgezeigt. Statt diese dringenden Reformen anzugehen, sollen nun neue Überwachungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ich fordere erneut ein Sicherheitsgesetz-Moratorium und eine unabhängige wissenschaftliche Analyse der bestehenden Gesetze.", so Ulrich Kelber.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sieht mehrere Mängel im aktuellen Gesetzesentwurf. Beispielsweise legt das Gesetz den Umfang der Informationserhebung nicht klar fest. Dadurch besteht die Gefahr, dass aus der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) vielmehr eine "Onlinedurchsuchung" wird, die eigentlich gerade nicht eingeführt werden soll.

Verstoss gegen Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten

Außerdem entsprechen die Voraussetzungen für die Durchführung weitgehend denen der Befugnisse zur Quellen-TKÜ im Polizeibereich. Dies verstößt nach Auffassung Kelbers gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten.

So soll es nun auch in diesem Zusammenhang eine detaillierte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für den Deutschen Bundestag geben.

Verstoss gegen Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten
Verstoss gegen Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden
und Nachrichtendiensten -Bild: Telefonica

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 7,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen