Streaming Abmahnwelle: Abgemahnte sollen Schadensersatz fordern
• 16.12.13 Die aktuelle Abmahnwelle bei einem Streaming Angebot soll in der Spitze fast 89.000 Nutzer treffen können. Daher ist die Aufregung bei den Internet-Nutzern und auch bei den damit involvierten Anwälten sehr groß.Ein Anwalt, welcher sich derzeit mit der Abwehr der Abmahnung ausgiebig
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Laut Christian Solmecke sei der Beschluss des Kölner Landesgerichts grob falsch und "hätte nie so ergehen dürfen." In dem Gerichtsbeschluss sei von "Tauschbörsen" die Rede. Abgesehen davon, dass es sich bei den betroffenen Kanälen nicht um Tauschbörsen handle, sei selbst in dem Antrag auf Adressenherausgabe nirgends von Tauschbörsen die Rede gewesen. "Entweder haben die Richter den Antrag nicht gelesen, oder ihn nicht verstanden", sagte der Anwalt gegenüber dem Focus. Das Landgericht Köln spricht mittlerweile von einem "Versehen" bei der Abfassung der Beschlüsse.
Auch die Verbraucherzentrale hat sich mittlerweile eingemischt. Die Expertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Michaela Zinke, teilte gegenpber dem Nachrichtenmagazin Focus mit. "Es darf nicht sein, dass Gerichte massenhaft Daten herausgeben. Darin sehen wir einen klaren Missbrauch der Rechtslage. Abmahn-Anwälten müsse es künftig erschwert werden, an Privatadressen zu gelangen. Wir wollen strengere gesetzliche Regeln", so die Verbraucherschützerin.
Die erste Abmahnwelle hat die Telekom Kunden getroffen. Laut den Anwälten, welche Akteneinsicht beim Landgericht Köln hatten, stehen aber auch andere Provider wie Kabel Deutschland, Versatel und O2 auf der Liste.
Es gibt aber auch Internet-Provider wie zum Beispiel Vodafone, welche keine Verbindungsdaten speichern. Diese geht aus einem Gerichtsbeschluß hervor. Die Abmahnanwälte wollten Vodafone zwingen, die Nutzerdaten zu speichern. In der ersten Instanz hatten die Abmahner recht bekommen, Vodafone ging aber in Berufung und gewann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (07.03.2013 - I-20 W 118/12 u.a.)
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