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Streaming Abmahnwelle: Welche Provider speichern IP Daten der Nutzer

• 12.12.13 Die aktuelle Abmahnwelle bei einem Streaming Angebot soll in der Spitze fast 89.000 Nutzer treffen können. Dieses leitet sich aus den Äußerungen vom Landgericht Köln ab, welche erst auf dem Druck der Öffentlichkeit mit einer Presseerklärung ein bischen Licht im Dunkeln einer kuriosen Abmahnwelle bringt.

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Daher stellt man sich als Kunde einer Telefongesellschaft die Frage, inwiefern werden meine Daten bei den DSL- und Kabelanbietern gespeichert. Zumal die Kunden generell beim Internet-Zugang eine Flatrate haben und daher Verbindungsdaten nicht für eine Abrechnung gebraucht werden.

Die erste Abmahnwelle hat dabei erst die Telekom Kunden getroffen. Laut den Anwälten, welche Akteneinsicht beim Landgericht Köln hatten, stehen aber auch andere Provider wie Kabel Deutschland auf der Liste.

Es gibt aber auch Internet-Provider wie zum Beispiel Vodafone, welche keine Verbindungsdaten speichern. Diese geht aus einem Gerichtsbeschluß hervor. Die Abmahnanwälte wollten Vodafone zwingen, die Nutzerdaten zu speichern. In der ersten Instanz hatten die Abmahner recht bekommen, Vodafone ging aber in Berufung und gewann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (07.03.2013 - I-20 W 118/12 u.a.)

Ansonsten wollen die Provider ungern, dass man ihnen in die Karten bzw. auf die Festplatte schaut. Eigentlich ist hier Vodafone eine Ausnahme, welche gerichtlich bestätigt ist. Nutzer anderer Provider sollten davon ausgehen, dass Sie wegen Streaming jetzt und in Zukunft abgemahnt werden können, falls nun kein Grundsatzurteil vom BGH stattfindet. Dieses ist dann wie ein "Damoklesschwert" über die Köpfe der Internet-Nutzer. Sogar kann das Betrachten von Youtube Videos zu einer Abmahnung führen, falls das Video ohne Einverständnis der Rechteinhaber dort gelandet ist und diese ihre Urheberechte gegenüber dem Internet-Nutzer geltend machen.

Das die Abmahnungen mittlerweile zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden sind, hat sich leider in der Vergangenheit gezeigt. Sollten bei der aktuellen Streaming Abmahnung 89.000 Internet Nutzer betroffen sein, und es geht um rund 250 Euro an geldlichen Forderungen pro Abmahnung, kommt man auf die Wahnsinnssumme von 22.25 Millionen Euro an Abmahnforderungen Dieses ist fast mehr Geld, als ein Kinokassenknüller jemals einspielen kann. Daher werden die Rechteinhaber sich nicht gegen die Streaming Plattform wenden, die das urheberrechtlich geschützte Material verbreiten, die Abmahnungen werden sich an die Internet-Nutzer richten.

Aufgrund der gigantischen Summen und den zukünftigen Erträgen bei Abmahnungen, werden die Abmahnanwälte sicherlich den Weg bis zum BGH bestreiten. Dort werden dann möglicherweise Richter entscheiden, wo die Kinder der Richter mehr Ahnung vom Computer haben, als die Richter selbst. Auf jeden Fall sollten sich betroffene Nutzer anwaltliche Hilfe holen, ansonsten können Forderungen bis zu 3 Jahre lang von den Abmahnanwälten geltend gemacht werden. Ein Anwalt kostet bei den aktuellen Streitwerten 150 bis 200 Euro.


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