Umfrage: Online-Banking wird von 13 Millionen Bundesbürgern genutzt
• 08.05.18 Das Online-Banking hat auch in diesem Jahr immer mehr zufriedene Anwender gefunden. So können mittlerweile die Bankgeschäfte bequem vom heimischen Sofa aus via Smartphone oder PC erledigt werden. Auch kann man sich per Video-Chat über die Finanzen beraten lassen. So erledigen nun 76 Prozent der Internet-Nutzer laut einer aktuellen Umfrage
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Online-Banking wird von 13 Millionen Bundesbürger genutzt
Dabei geht das Wachstum beim Online-Banking weiter. So können sich laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom weitere 8 Prozent vorstellen, auf Online-Banking umzusteigen.
Online-Banking ist beliebt in Deutschland -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
"Online-Banking ist für die große Mehrheit der Internetnutzer Alltag. Es ist sicher, jederzeit verfügbar und vor allem: bequem. Das Finanzwesen lässt sich durchgängig digitalisieren, Die Bankenwelt steht in den kommenden zehn Jahren vor einem ganz grundlegenden Umbruch", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.
So gehen 29 Prozent der Online-Kunden nicht mehr in eine Filiale, sondern erledigen alles im Internet. Jeder Zweite nutzt Online-Banking überwiegend, geht aber hin und wieder in eine Filiale. Gerade einmal 17 Prozent der Online-Banking-Nutzer sagen, dass sie überwiegend Filialen besuchen und die Online-Funktionen nur ab und an verwenden.
Digitalangebote wichtiger als die Marke
Bislang haben nur 34 Prozent der Kunden ihr hauptsächlich genutztes Girokonto gewechselt. Inzwischen sind den Kunden bei der Wahl ihrer Bank digitale Angebote wichtiger als eine bekannte Marke. So geben 57 Prozent an, dass ihnen Digitalangebote wie Online-Banking, Banking-Apps oder auch Online-Beratung bei ihrer Bank wichtig sind, nur 47 Prozent sagen dies über die Bekanntheit der Marke.Dabei wollen 8 Prozent einen Wechsel innerhalb der kommenden zwölf Monate durchführen. Und weitere 19 Prozent geben an, dass sie sich grundsätzlich vorstellen können, ihre Bankgeschäfte bei einer reinen Online-Bank ohne Filialen zu erledigen.
Ferner sind 42 Prozent der Kunden dafür, ihre Bankgeschäfte wie Überweisungen oder Einlagen über neue Finanzdienstleister wie Paypal oder Payback oder über Internetunternehmen wie Apple, Google oder Amazon zu tätigen.
Neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2
Das Angebot an Online-Diensten rund um Banking könnte sich in den kommenden Monaten deutlich vergrößern. Seit Anfang des Jahres ist die EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 in Kraft. Sie verpflichtet die Banken, auf Wunsch des Kontoinhabers ihm oder von ihm ausgewählten Dritten den Zugriff auf Kontodaten zu gewähren. Von dieser Gesetzesänderung hat bislang rund jeder dritte Bundesbürger gehört. Die große Mehrheit der Befragten macht sich allerdings Sorgen, dass auf diese Weise Kriminelle unberechtigt auf die Kontodaten zugreifen können.
Banken dürfen nur bei eingesetzte SMS-TAN kassieren
Die Kosten bei den Banken sind immer sehr ärgerlich. Nun hat der Bundesgerichtshof aber die Banken erneut in die Schranken, bei den Abrechnungen, gewiesen. So dürfen die smsTAN fürs Online-Banking den Kunden nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie auch benutzt werden. smsTANs, die nicht eingesetzt werden, dürfen auch nichts kosten, dieses hat so nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage gegen eine von der beklagten Sparkasse verwendete Preisklausel für smsTAN. Der Kläger behauptet, die Beklagte verwende in ihrem Preisverzeichnis eine Klausel mit folgendem Wortlaut: "Jede smsTAN kostet 0,10 Euro (unabhängig vom Kontomodell)". Er ist der Ansicht, diese Klausel verstoße gegen § 307 BGB, und nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, deren Verwendung gegenüber Privatkunden zu unterlassen. Die Beklagte stellt nicht in Abrede, eine Preisklausel für smsTAN zu verwenden, bestreitet aber, dass diese den vom Kläger behaupteten Wortlaut hat.
Musik-Downloads im Internet schützen nicht vor Strafe - -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Die Klausel ist aufgrund ihres einschränkungslosen Wortlauts ("Jede smsTAN...") so auszulegen, dass sie ein Entgelt in Höhe von 0,10 Euro für jede TAN vorsieht, die per SMS an den Kunden versendet wird, ohne dass es darauf ankommt, ob diese im Zusammenhang mit der Erteilung eines Zahlungsauftrages eingesetzt wird. Die Beklagte beansprucht danach etwa für jede TAN ein Entgelt, die zwar per SMS an den Kunden übersendet, von ihm aber z. B. auf Grund eines begründeten "Phishing"-Verdachts oder wegen der Überschreitung ihrer zeitlichen Geltungsdauer nicht verwendet wird. Ferner fällt nach der Klausel ein Entgelt auch dann an, wenn die TAN zwar zur Erteilung eines Zahlungsauftrags eingesetzt werden soll, dieser aber der Beklagten wegen einer technischen Fehlfunktion gar nicht zugeht.
Somit dürfen die Banken und Sparkassen ihren Kunden den Versand einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS nur dann in Rechnung stellen, wenn diese auch tatsächlich von dem Kunden benutzt wird.
Urteile aus den Vorinstanzen:
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• LG Frankfurt am Main - Urteil vom 17. Januar 2013 - 5 O 168/12
• OLG Frankfurt am Main - Urteil vom 29. Mai 2015 - 10 U 35/13
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