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Bundesnetzagentur mit 1,435 Mio. Euro Höchstbussgelder wegen Rufnummernmissbrauch

• 20.01.24 Die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur zum Rufnummernmissbrauch sind weiterhin sehr hoch. Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 bisher 7.799 Rufnummern abgeschaltet. Dabei gab es in der Spitze ein Bussgeld von 285.000 Euro pro Unternehmen. Dieses stellt einen neuen Rekord beim Bussgeld dar.

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Bundesnetzagentur mit 1,435 Mio. Euro Höchstbussgelder wegen Rufnummernmissbrauch

Die Bundesnetzagentur verhängte im Jahr 2023 wegen unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von 1,435 Mio. Euro. Im Jahr 2022 waren es 1,15 Mio. Euro.

Bundesnetzagentur mit 1,435 Mio. Euro Höchstbussgelder wegen Rufnummernmissbrauch
Bundesnetzagentur mit 1,435 Mio. Euro Höchstbussgelder
wegen Rufnummernmissbrauch -Bild: © pixabay.com

Grund für den hohen Bußgeldbetrag im Jahr 2023 sind die vielen extremen Fälle unerlaubter Telefonwerbung, in denen Unternehmen bzw. Unternehmensvertreter vorsätzlich die gesetzlichen Vorgaben ignorierten.

Überwiegend wurden die Verfahren dabei gegen auf dem Energiemarkt tätige Unternehmen sowie von ihnen beauftragte Callcenter geführt. Im Jahr 2023 verhängte die Bundesnetzagentur allein betreffend den Energiesektor in drei Verfahren ein Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 Euro und in einem Verfahren in Höhe von 275.000 Euro.

Eine Besonderheit dieser Fälle war neben der hohen Anzahl geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher, dass der eigentliche Anrufgrund vielfach zunächst verschleiert wurde. Dabei gaben sich die Anruferinnen und Anrufer zu Beginn der Gespräche fälschlich als aktueller Energieversorger der Angerufenen oder als Vergleichsportal aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und diese sodann zur Preisgabe persönlicher Daten wie der Zählernummer oder des Zählerstandes aufzufordern.

Derartige Verhaltensmuster sind der Bundesnetzagentur bereits aus den Vorjahren bekannt und haben sich auch im Jahr 2023 in schwerwiegender Form fortgesetzt.

"Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Rufnummernmissbrauch 2023: Bundesnetzagentur vermeldet hohes Niveau

Allein 5.898 mal gab es Fälle des sog. Enkeltricks, bei denen die Kontaktaufnahme per SMS oder Messenger erfolgte. Die Bundesnetzagentur erreichten im Jahr 2023 insgesamt 143.061 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs. Im Jahr 2022 gab es zum Vergleich 150.387 Beschwerden. Dabei wird der Rufnummernmissbrauch schon 20 Jahre lang betrieben, die Aufsichtsbehörden haben daher keine Strukturen entworfen, um die Bürger zu schützen.

Die Zahlen beim Rufnummernmissbrauch im Jahr 2023 sind erschreckend hoch. Eine Eindämmung des Missbrauchs ist leider nicht in Sicht. Nichtdestotrotz verkündet Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, Optimismus. "Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat höchste Priorität. Wir dämmen den Missbrauch konsequent ein", so Klaus Müller.

Zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 insgesamt 9.789 Rufnummern abgeschaltet. Eine weitere Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke wird hierdurch ausgeschlossen. Zu 1.298 Rufnummern hat die Bundesnetzagentur Fakturierungs- und Inkassierungsverbote verhängt, um Betroffene vor finanziellen Einbußen zu schützen.

Die Missbrauchsverfolgung ist weiterhin von einer großen Themenvielfalt geprägt. Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich u.a. über unerwünschte Werbefaxe, belästigendes Anrufverhalten, kostenpflichtige Warteschleifen, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen, Fake-Hotlines sowie Rufnummernmanipulation.

Schwerpunkt der Beschwerden des Jahres 2023 waren jedoch unerwünschte SMS- und Messenger Nachrichten. Dominiert wurde dieser Bereich von sog. "Enkeltrick-Fallkonstellationen". Alleine 6.500 Rufnummern wurden in diesem Zusammenhang abgeschaltet.

Fakturierungs- und Inkassierungsverbote wurden in Fällen erlassen, in denen durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher generiert wurden.

Bundesnetzagentur schaltet Rufnummern zu Enkeltrick ab --Rufnummernmissbrauch schon 20 Jahre

"Auch nach 20 Jahren hat die Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch nichts von ihrer Bedeutung verloren. Immer wieder tauchen neue Szenarien auf und wir gehen konsequent dagegen vor", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Aktuell betreffen über zwei Drittel der von uns abgeschalteten Rufnummern das Enkeltrick-Szenario."

Enkeltrick als aktueller Schwerpunkt

Unter dem Begriff "Enkeltrick" werden Fälle zusammengefasst, in denen insbesondere ältere Menschen von angeblichen Verwandten, meistens Enkelkinder und Kinder, oder guten Bekannten kontaktiert werden.

Dabei werden akute Notsituation gecsildert, die nur durch eine sofortige Geldüberweisung aufgelöst werden können. Die Kontaktierten sind planmäßig erschrocken und bereit, alles zu tun, was den vermeintlichen Verwandten aus seiner misslichen Lage befreit.

Bei Tricknachrichten richtig verhalten

Daher rät die Bundesnetzagentur, dass die Betroffenen keinesfalls auf entsprechende Kontaktversuche eingehen sollten.

Auch sollte man den Absender überprüfen. Meldet sich zum Beispiel der Enkel mit einer Ihnen unbekannten Nummer, sollten man diesen persönlich kontaktieren.

Rufnummernmissbrauch: Beschwerden bei Bundesnetzagentur zu Rufnummernmissbrauch weiterhin hoch

So gibt es dann wohl auch hier Defizite bei der Bundesnetzagentur, um den Mißbrauch einzudämmen. Bei der Bundesnetzagentur gibt es auch immer wieder Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung. Dabei können die Täter weiterhin ungehindert in die Privatsphäre der Bürger eindringen und die Bundesnetzagentur reagiert nur schlecht und unverhältnismässig. Daher muss man nun beim Rufnummernmissbrauch davon ausgegangen werden, dass die Bundesnetzagentur die Beschwerden nur verwaltet, ohne die Missstände an der Wurzel zu beseitigen, so die Kritik. Dieses ist bei der Telefonwerbung nicht anders.

Mittlerweile präsentiert die Bundesnetzagentur immer weiter hohe Zahlen beim Rufnummernmissbrauch. Die Netzagentur erhielt im Jahr 2022 insgesamt 150.363 schriftliche Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs. Das Beschwerdeaufkommen verbleibt damit auf einem ähnlich hohen Niveau wie in den Vorjahren. Im Jahr 2021 gab es 155.868 Beschwerden.

"Die Zahl der Verbraucherbeschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs ist auch im Jahr 2022 auf konstant hohem Niveau. Die Themenvielfalt der Beschwerden ist nach wie vor groß und befindet sich ständig im Wandel", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent vor illegalen Geschäftsmodellen und unberechtigten Kosten.".

So wurden m Jahr 2022 1.446 Rufnummern abgeschaltet. Zu 3.697 Rufnummern hat die Bundesnetzagentur Fakturierungs- und Inkassierungsverbote verhängt, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher keine unberechtigten Kosten in Rechnung gestellt bzw. abgebucht werden konnten.

Die Anordnung von Rufnummernabschaltungen erfolgte vornehmlich in Fällen, in denen sich Betroffene über unerwünschte Kurznachrichten oder Werbefaxe, belästigende Anrufversuche, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen sowie Fake-Hotlines beschwerten. Durch die Abschaltungen ist eine weitere Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke ausgeschlossen.

Fakturierungs- und Inkassierungsverbote wurden insbesondere in Fällen erlassen, in denen durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher generiert wurden.

Auch hier fehlt es an Konsequenz, um die Gewinnabschöpfung bei den Firmen durchzusetzen, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Nach dem Abschalten von Rufnummer ist auch vor dem Anschalten von neuen Rufnummern. Nur ein Inkassoverbot sorgt dafür, dass die Gewinne bei den Urhebern vom Rufnummernmißbrauch bleiben.

Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur vermeldet weiterhin viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung

Die Bussgelder sind dabei für die Firmen teilweise sogar ohne Belang, da diese Firmen dann einfach abtauchen oder eine Insolvenz anmelden. Daher gab es im Jahr 2022 die zweithöchste Zahl von 64.704 schriftlichen Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen bei der Bundesnetzagentur. Eine Gewinnabschöpfung bei den beworbenen Firmen würde diesen Sumpf ein Ende bereiten, so die Kritik.

Dabei handelt es sich dann auch für das Jahr 2022 mit 64.704 schriftlichen Beschwerden um den zweithöchsten Wert, den die Bundesnetzagentur je zu verzeichnen hat. Die fehlende Gewinnabschöpfung bei den beworbenen Firmen sorgt immer wieder für eine weitere hohe Zahl von unerlaubter Telefonwerbung.

Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur vermeldet weiterhin unerlaubte Telefonwerbung --Versagen bei der Netzagentur
Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur vermeldet
weiterhin unerlaubte Telefonwerbung
--Versagen bei der Netzagentur -Bild: © pixabay.com

Diese Gewinnabschöpfung hat in der Energiekrise bei den Öl- und Strommultis Eindruck hinterlassen. Die EU-Kommission hat für die Übergewinnabgabe einen ersten Gesetz-Entwurf gestaltet. Daher sind die Gas-, Öl- und Strom-Preise an den Börsen sogar wieder auf das Niveau wie vor dem Ukraine Krieg gefallen. Bei Russland-Öl gibt es sogar drastische Abschläge. In Deutschland boomt der Telefonterror dafür weiter, und dieses seit über 14 Jahren.

Die Tarifrechner Redaktion berichtet dabei schon seit dem Jahr 2009 über unerlaubte Telefonwerbung. Getan hat sich daher bislang nicht viel, die Muster der Telefonwerber sind dabei gleich geblieben, die Methoden der Bundesnetzagentur auch, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Wenn es mal Bussgelder bei einem beworbenen Konzern hagelt, dann sind die Verbraucherschützer involviert, wie zuletzt bei Vodafone.

Laut der Bundesnetzagentur ist dieses ein Rückgang um knapp 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2021 gab es 79.702 schriftliche Beschwerden, im Jahr 2020 waren es 63.273. Dabei handelt es sich dann auch für das Jahr 2022 um den zweithöchsten Wert, den die Bundesnetzagentur je zu verzeichnen hat.

"Es ist wichtig und erfreulich, dass die Beschwerdezahlen zurückgehen. Wir sind aber noch längst nicht da, wo wir hinwollen. Wir werden mit unserer Arbeit weiter alles dafür tun, um unerlaubte Telefonwerbung nachhaltig einzudämmen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die neue Transparenzpflicht für Werbeeinwilligungen. Wir haben im vergangenen Jahr wichtige Grundlagen dafür gelegt, dass die Unternehmen ihre Telefonwerbung transparent und verbraucherfreundlich aufstellen", erläutert Klaus Müller.

Dabei gibt es seit dem 01.10.2021 neue Transparenzpflichten für werbetreibende Unternehmen geschaffen. Die damit neu ausgestaltete Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Telefon-Werbeeinwilligungen soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr detaillierte Auslegungshinweise konsultiert und veröffentlicht, um werbetreibenden Unternehmen die konkrete Umsetzung der Regelung zu erleichtern. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können künftig mit einem gesonderten Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Beschwerden weiterhin auf hohem Niveau

Besonders häufig wurden der Bundesnetzagentur Anrufe angezeigt, in denen unerlaubt für Energielieferverträge geworben wird. Die Werbung erfolgte häufig unter dem Deckmantel eines angeblichen Preisvergleichs. So forderten die im Auftrag der Energieversorger anrufenden Callcenter in einer Vielzahl von Fällen die Betroffenen auf, persönliche Daten wie ihre Zählernummer oder ihren aktuellen Zählerstand preiszugeben, um einen angeblich kostengünstigeren Energiebezug ausrechnen und zugleich initiieren zu können. Häufig gaben sie sich dabei auch fälschlich als derzeitiger Energieversorger der Angerufenen aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen.

Auch Werbung für Finanz- und Versicherungsprodukte war wie bereits im Vorjahr wieder besonders auffällig. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten schließlich auch aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.

Die Bundesnetzagentur setzte im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.151.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen fest. Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht.

Anfragen im Verbraucherservice

Mittlerweile kann man eine Beschwerde sehr schnell und einfach auch Online einreichen. Dieses betrifft die Telekommunikationsbranche bis hin zur Post.

Letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, abgesetzt

Bei der grossen Menge an verlegten Glasfaserleitungen kommt es immer wieder zu unregelmässigen und Beschwerden von den Bürgern. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor.

Anders sah dieses in den letzten Jahren aus. Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im letzten Jahr abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet.

Auch hier wurden rechtswidrige Methoden gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es kaum Konsequenzen für den abgesetzten Amtsvorsteher und Leiter der Breitbandversorgung Plön, Volker Schütte-Felsche (CDU), und Amtsvorsteherin Amt Selent Schlesen, Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos), und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte auch der Bürgermeister Oelke aus Lammershagen ganz überraschend seinen Posten hingeschmiessen. Dabei wollte er in einem Abschiedsbrief an die Bürger aus Lammershagen nicht mehr "Werkzeug" sein. Der Brief liegt der Redaktion vor. Dabei gab es Auffälligkeiten in der Formulierung zu der Querdenker und Reichsbürger Szene, so ein Bürger aus Lammershagen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Zuletzt gab es auch einen Internet-Ausfall beim Glasfaseranschluss im Kreis Plön mit einer pressefeindlichen Selenter Bürgermeisterin. Dabei zeigt sich, dass die Infrastruktur beim Glasfaserausbau im Kreis Plön ziemlich anfällig für Störungen ist. Hier hat es ein Bagger in Itzehoe geschafft das Glasfaserkabel zu treffen und den Kreis Plön und damit viele Verwaltungen lahm zu legen. Auch hier werden stromhungrige ONTs zu Lasten der Endkunden vom Anbieter Telecolumbus/Pyur eingesetzt. Gebracht hatte es den Endkunden nichts, die Störung gab es trotzdem.

Die Bürger waren dann auch schnell verärgert und haben bei der rund 24-stündigen Störung Ihren Unmut in den sozialen Netzen ausgelassen. Andere freuten sich, dass sie die mitunter die teure Anschlusskosten -besonders auf dem Land - von der Grundstücksgrenze bis zum Haus nicht getragen haben und sich über das schnelle 5G-Netz im Kreis Plön freuen. Auch sind viele Glasfasernutzer in der Störungszeit auf das dortige 5G-Netz ausgewichen. Die Störung dauerte dort rund 24 Stunden und betraf rund 6.000 Haushalte.

41.000 mal Abofallenbetrug beim Handy --Schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur

Betroffen waren damals auch Kunden von den Anbietern mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil. Dabei ist es zu falschen und somit zu überhöhten Rechnungen gekommen. So haben die Mobilfunkanbieter für Drittanbieterdienstleistungen entsprechende Posten in Rechnung gestellt, die die Kunden gar nicht bestellt haben.

Die Kunden wurden aufgefordert zu zahlen, auch wenn gar kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. So konnten immerhin die Kunden anhand eines Musterbriefs von Stiftung Warentest das Geld erstattet bekommen.

Laut Stiftung Warentest vom 16. September 2019, hatte sich die Bundesnetzagentur zuvor mit "beschwichtigender Auskunft von Vodafone zufriedengegeben". Dabei gehen die Tester noch weiter. Die Behörde sei offenbar auch "blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter - obwohl sie seit gut zwei Jahren in einem 'Festlegungsverfahren' nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht.".

Nachgefragt bei der Bundesnetzagentur

Wir hatten damals bei der Bundesnetzagentur nachgefragt. Immerhin soll die Bundesnetzagentur seit dem 10.Juni 2019 laut der Zeitschrift Finanztest vom Abofallenbetrug gewusst haben und war daher untätig.

Laut der Bundesnetzagentur hatte Vodafone im behördlichen Verfahren Vodafone GmbH zugesagt, sämtlichen betroffenen Kunden die geleisteten Zahlungen ohne weitere Prüfung zurück zu erstatten. Dieses war auch ein Kritikpunkt von der Zeitschrift Finanztest. Die Zeitschrift hatte dazu sogar ein Musterbrief für betroffene Kunden aufgesetzt.

Laut der Bundesnetzagentur soll die Rückzahlung unabhängig davon erfolgen, ob die jeweiligen Kunden Leistungen in Anspruch genommen oder sich bei Vodafone beschwert und der Abrechnung widersprochen haben. Die Rückerstattung ist bei dem Großteil der Kunden seit dem 12. September abgeschlossen. Die Abwicklung kann bei einzelnen Kunden etwas länger dauern.

Bei der Nachfrage von unserer Seite bzgl. eines Inkassoverbotes gab es folgende Antwort(Zitat):

In der Berichterstattung des von Stiftung Warentest angesprochenen Sachverhalts ist es nicht möglich ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot auszusprechen. Die in Rede stehenden Beträge wurden bereits in Rechnung gestellt und einkassiert Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote greifen also nicht.

Zum Hintergrund:

Es liegt der Bundesnetzagentur keine entsprechende Beschwerdelage seitens betroffener Verbraucher vor. Gleichwohl hat die Bundesnetzagentur zur Klärung des Sachverhalts im Juli 2019 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Vodafone GmbH, im Verfahrensverlauf zudem weitere Unternehmen insbesondere den zwischen Mobilfunkanbieter und Drittanbieter eingeschalteten Aggregator umfangreich angehört.

Bei dem hier geschildertem, nicht ausgeübten rückwirkenden Inkassoverbot, gibt es Ungereimtheiten. Immerhin hatte die Bundesnetzagentur durchaus auch schon mal rückwirkende Inkassoverbote ausgesprochen. Dabei dürfen die Kunden dann Beträge formlos zurückfordern.

So gab es schon mal mindestens ein Fall, dieses war bei einem Rufnummern-Missbrauch laut unseren Recherchen der Fall. Auch gibt es mindestens einen weiteren Fall aus dem Jahr 2007 bei einem "Dialer Einsatz".

Laut der Bundesnetzagentur war der Auslöser der Maßnahmen das Unternehmens Infin. Infin hatte Beschwerden erhalten, denen zufolge im Namen der Infin Drittanbieterleistungen über die Telefonrechnung der Vodafone, der Mobilcom-Debitel und der klarmobil abgerechnet worden waren.

Abgerechnet hatte laut Rechnungstext die Firma Infin. Diese bestreitet dieses und der Rechnungstext wird in der Tat falsch dargestellt. So soll der echte Anbieter die Londoner Texted sein, der Abrechnungsdienstleister ist Mocopay. Dabei steht Texted auf der internen Vodafone-Sperrliste unseriöser Drittanbieter. Trotzdem gab es Rechnung an die Endkunden.

Mittlerweile kann man eine Beschwerde, wegen falschen Drittanbieter-Rechnungen oder falschen Abbuchungen, sehr schnell und einfach auch Online einreichen.

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