Bundesregierung: Keine weiteren Maßnahmen gegen Glasfaser-Überbau
• 10.03.25 Die Bundesregierung hat entschieden, keine zusätzlichen Maßnahmen gegen den Überbau von Glasfaserleitungen durch die Deutsche Telekom zu ergreifen. Diese Entscheidung stößt auf Kritik von Wettbewerbern und der Monopolkommission, die staatliche Leitplanken fordern, um den Wettbewerb im Glasfasermarkt zu sichern. Wir zeigen Ihnen -wie immer-
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Bundesregierung: Keine weiteren Maßnahmen gegen Glasfaser-Überbau
Die Entscheidung der Bundesregierung, keine weiteren Maßnahmen gegen den Überbau von Glasfaserleitungen durch die Deutsche Telekom zu ergreifen, bleibt umstritten. Während die Regierung auf bestehende Mechanismen setzt, fordern Wettbewerber und die Monopolkommission stärkere Eingriffe, um den Wettbewerb im Glasfasermarkt zu sichern.
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Bundesregierung: Keine weiteren Maßnahmen gegen Glasfaser-Überbau -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Hintergrund: Was ist der Überbau von Glasfaserleitungen?
Der sogenannte Überbau von Glasfaserleitungen bezeichnet die Praxis, dass ein Netzbetreiber in einem Gebiet Glasfaserleitungen verlegt, in dem bereits ein anderer Anbieter aktiv ist. Kritiker werfen der Deutschen Telekom vor, durch diese Strategie gezielt Wettbewerber zu behindern. Besonders in lukrativen Kerngebieten soll die Telekom eigene Ausbauprojekte starten, um die Vermarktung der Glasfasernetze der Konkurrenz zu erschweren.
Die Position der Bundesregierung
In ihrer Stellungnahme zum jüngsten Bericht der Monopolkommission erklärt die Bundesregierung, dass sie keinen Bedarf an weiteren Maßnahmen gegen den Überbau von Glasfaserleitungen sieht. Der von der Kommission geforderte Erlass von Leitlinien durch die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt erscheine ihr "nicht zielführend". Stattdessen verweist die Regierung auf bestehende Mechanismen wie die Monitoringstelle der Bundesnetzagentur, die bereits 427 Einzelfälle untersucht hat.
Monitoringstelle und Clearingstelle
Die Monitoringstelle der Bundesnetzagentur analysiert, inwieweit der strategische Überbau von Glasfaserleitungen den Wettbewerb beeinträchtigt. Ergänzend hat das Bundesdigitalministerium beim Gigabitbüro des Bundes eine Clearingstelle eingerichtet, die auf Initiative betroffener Unternehmen und Kommunen tätig wird. Laut der Bundesregierung sind die bisherigen Befunde jedoch "kaum verallgemeinerbar".
Kritik von Wettbewerbern und der Monopolkommission
Die Entscheidung der Bundesregierung stößt auf scharfe Kritik von Wettbewerbern und Branchenverbänden wie Breko und VATM. Diese fordern wirksame Maßnahmen gegen den strategischen Überbau durch die Deutsche Telekom. Ihrer Ansicht nach gefährdet diese Praxis die Ziele der Bundesregierung für den flächendeckenden Glasfaserausbau bis 2030.
Forderungen der Monopolkommission
Die Monopolkommission hat in ihrem Bericht staatliche Leitplanken gegen den Überbau vorgeschlagen. Sie fordert unter anderem, dass die Bundesregierung ihre Anteile an der Deutschen Telekom veräußert, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Auf diesen Vorschlag geht die Regierung jedoch nicht ein.
Reaktionen der Deutschen Telekom
Die Deutsche Telekom weist die Vorwürfe zurück und betont, dass es sich um normalen Wettbewerb im Glasfasermarkt handelt. Das Unternehmen argumentiert, dass der Überbau notwendig sei, um den Ausbau in ländlichen Regionen voranzutreiben.
Auswirkungen auf den Glasfaserausbau
Die Entscheidung der Bundesregierung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Glasfaserausbau in Deutschland haben. Während die Regierung auf bestehende Mechanismen setzt, befürchten Kritiker, dass der strategische Überbau die Planungssicherheit für Netzbetreiber und Investoren gefährdet. Dies könnte die Ziele der Bundesregierung für eine flächendeckende Glasfaserversorgung bis 2030 gefährden.
Breitbandausbau in Zahlen
Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Glasfaserausbau in Deutschland Fortschritte macht. Laut aktuellen Zahlen können 35,7 Prozent der Haushalte in Deutschland Glasfaseranschlüsse buchen, während es im Vorjahr noch 28,2 Prozent waren. Die Anzahl der Breitbandverträge mit Geschwindigkeiten von 100 Mbit/s und mehr ist auf 17,9 Millionen gestiegen.
Frequenz-Urteil: Bundesnetzagentur hat freenet wohl massiv bedroht
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 26. August 2024 die Regeln der Bundesnetzagentur für die 5G-Frequenzauktion von 2019 für rechtswidrig erklärt. Laut einem Medienbericht erhebt nun freenet erhebliche Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur. Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel hatten geklagt und schwere Verfahrensfehler sowie politischen Einfluss durch das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer vorgeworfen.Nach dem spektakulären Urteil zur 5G-Frequenzvergabe kommt wohl die zwielichtige Rolle der Bundesnetzagentur immer mehr ans Licht. Rickmann von Platen berichtet in der Wirtschaftswoche (Pay-Wall) , freenet sei vom BNetzA-Vizepräsidenten regelrecht bedroht worden.
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Nach 5G-Frequenzauktions Urteil Freenet kritisiert Bundesnetzagentur -Bild: © tarifrechner.de |
Das Urteil des VG Köln
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Unrechtmäßigkeit der 5G-Frequenzvergabe vor fünf Jahren hat wie eine Bombe eingeschlagen. Offenbar kommt dadurch nun zu Tage, was hinter den Kulissen abgelaufen ist und welche zwielichtige Rolle die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung in dem ganzen Vergabeprozess gespielt haben. Ein Vorwurf: Die BNetzA könnte der "Erfüllungsgehilfe der Politik" gewesen sein.
freenet als Kläger
freenet als einer der Kläger im Prozess hat offenbar bis jetzt alles richtig gemacht und ist zweigleisig gefahren. Auf der einen Seite hat freenet zusammen mit EWE TEL gegen die damaligen Vergabebedingungen (insbesondere die fehlende Diensteanbieterverpflichtung) geklagt. Andererseits ist freenet unabhängig davon von sich aus auf die drei großen Netzbetreiber zugegangen und hat mit allen einen Vertrag über einen Zugang zum 5G-Netz ausgehandelt.Trotzdem wird nun nach und nach klar, was sich rund um die 5G-Frequenzvergabe hinter den Kulissen abgespielt haben muss. Rickmann von Platen, der als Vorstandsmitglied bei freenet unter anderem für die Beziehungen zu den Netzbetreibern zuständig ist, hat nun der Wirtschaftswoche ein aufschlussreiches Interview gegeben.
freenet prangert die damaligen Bedingungen an
Rickmann von Platen erhebt in dem Interview schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur und fordert einen radikalen Wandel der Behörde. Gegenüber dem Blatt spricht der freenet-Manager ganz offen von "unzulässigen Deals zwischen Bundesnetzagentur, Bundesregierung und Netzbetreibern". Zum Mobilfunkgipfel 2018 beim damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sei freenet offenbar bewusst nicht eingeladen worden.Bereits damals vermutete freenet, dass ein Deal ausgehandelt werden sollte, bei dem Wettbewerber wie freenet "nicht erwünscht waren". Wie erst durch das Interview bekannt wurde, beantragte freenet damals Akteneinsicht und stellte einen Informationsfreiheitsantrag beim Verkehrsministerium. Um Recht zu bekommen, habe freenet sich durch zwei Instanzen klagen müssen.
Drohungen gegen freenet
Ein ehemaliger Vizepräsident der Bundesnetzagentur soll freenet damals sehr lautstark gedroht haben: Falls freenet die positiv ausgegangene Klage nicht fallen lassen würde, hätte freenet "nie wieder etwas Gutes von der Bundesnetzagentur zu erwarten".
Ausbauzusagen gegen Schutz vor Wettbewerb
Auch innerhalb der Bundesnetzagentur muss es damals ersten Beamten gedämmert haben, wie stark die Einflussnahme der Politik war. Ein Beamter der Bundesnetzagentur muss einmal sichtlich verstört aus einem Meeting gekommen sein und über den "Ausbaupopulismus" seitens der Politik geschimpft haben. Er sei ganz erschüttert von dem gewesen, was die damalige Leitung der Bundesnetzagentur mit sich machen ließ.Der Deal bestand offenbar in genau dem, was später Teil der Auktionsbedingungen wurde: Die Netzbetreiber machen Ausbauzusagen, im Gegenzug gibt es einen Schutz vor Wettbewerbern wie freenet und damit eben keine Diensteanbieterverpflichtung. Und das muss den Beamten der Bundesnetzagentur so schockiert haben - weil nämlich die Förderung des Wettbewerbs zu den expliziten Aufgaben der BNetzA gehört.
Fragen zur Rolle der BNetzA
Damit stellt sich die Frage, ob die Bundesnetzagentur einem derartigen - auf Druck der Politik zustande gekommenen - Deal überhaupt zustimmen durfte, wenn sie damit gegen eine ihrer Kernaufgaben verstößt. Rickmann von Platen nennt solche Deals gegenüber dem Blatt als Grund dafür, "dass Deutschland für Unternehmen und Verbraucher noch immer ein sehr teures Mobilfunkland ist".
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Freenet eSIM --eSIM nun in allen drei Mobilfunknetzen -Bild: © tarifrechner.de |
Verwaltungsgericht Köln: Gericht erklärt Regeln der 5G-Frequenzauktion für rechtswidrig Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der 5G Auktionsregeln unzulässigen politischen Druck ausgesetzt war. Dies betraf insbesondere die Verpflichtung der Netzbetreiber, ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur zu vermieten.
Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in Deutschland haben. Wir beleuchten daher die Hintergründe des Urteils, die Argumente der Kläger und die möglichen Konsequenzen für die Mobilfunkbranche.
Hintergrund der 5G-Frequenzauktion
Im Jahr 2019 führte die Bundesnetzagentur eine Auktion zur Vergabe von 5G-Frequenzen durch. Diese Frequenzen sind entscheidend für den Ausbau des schnellen mobilen Internets in Deutschland. Die Auktion brachte insgesamt 6,55 Milliarden Euro ein und wurde von den großen Mobilfunkanbietern wie Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica dominiert.
Die Klage
Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel reichten Klage gegen die Bundesnetzagentur ein. Sie argumentierten, dass die Auktionsregeln unfair seien und dass die Bundesnetzagentur unter unzulässigem politischen Einfluss gestanden habe. Insbesondere kritisierten sie die Verpflichtung, dass Netzbetreiber ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur vermieten müssen. Diese Regelung sollte den Wettbewerb fördern, wurde jedoch von den Klägern als unzulässige Bevorzugung bestimmter Marktteilnehmer angesehen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
Das Verwaltungsgericht Köln gab den Klägern in mehreren Punkten recht. Es stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Auktionsregeln unzulässigem politischen Druck ausgesetzt war. Dieser Druck kam insbesondere vom Verkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer. Das Gericht kritisierte, dass die politischen Vorgaben die Neutralität und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beeinträchtigt hätten.
Konsequenzen des Urteils
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln könnte weitreichende Folgen für die Mobilfunkbranche haben. Zum einen könnte es zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen, was erhebliche Kosten und Verzögerungen für die Netzbetreiber bedeuten würde. Zum anderen könnte das Urteil die zukünftige Regulierung von Mobilfunkauktionen beeinflussen. Es ist wahrscheinlich, dass die Bundesnetzagentur ihre Verfahren und Regeln überarbeiten muss, um sicherzustellen, dass sie frei von politischem Einfluss sind.
Reaktionen aus der Branche
Die Reaktionen auf das Urteil sind gemischt. Während die Kläger Freenet und EWE Tel das Urteil begrüßen, zeigen sich die großen Netzbetreiber besorgt. Sie befürchten, dass eine Neuvergabe der Frequenzen zu erheblichen Kosten und Verzögerungen beim Ausbau des 5G-Netzes führen könnte.Auch die Politik reagiert unterschiedlich. Während einige Politiker das Urteil als wichtigen Schritt zur Sicherung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur sehen, warnen andere vor den möglichen negativen Auswirkungen auf den 5G-Ausbau.
Zukünftige Entwicklungen
Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesnetzagentur und die betroffenen Mobilfunkanbieter auf das Urteil reagieren werden. Es ist möglich, dass die Bundesnetzagentur Berufung gegen das Urteil einlegt. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, könnte es zu einer grundlegenden Überarbeitung der Auktionsregeln und möglicherweise zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen.
Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Frequenzauktion von 2019 ist ein bedeutender Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes in Deutschland. Es zeigt die Notwendigkeit einer unabhängigen und neutralen Regulierung und könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen haben.Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Bundesnetzagentur und die Mobilfunkanbieter auf dieses wegweisende Urteil reagieren werden.
Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Die Polizei ermittelt nun gegen Personen im Kreis Plön,
welche auf dem Redaktionsgelände Selbstjustiz betrieben haben. Dabei geht es
um dem Straftatbestand des Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus,
Diebstahl etc. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dabei
So hat nun die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf
dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die
Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent. Kurz vor dem Aufbau und der
Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit
Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der
Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um
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Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com |
Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das
Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.
Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es vor 5 Jahren beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern.
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