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Gigabit-Strategie der Bundesregierung: 50 Prozent Ziel im Jahr 2025 erreichbar

• 14.10.24 Deutschland hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um bis zum Jahr 2030 eine umfassende digitale Infrastruktur zu schaffen. Die Gigabit-Strategie der Bundesregierung ist ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens. Sie umfasst zahlreiche Maßnahmen, die darauf abzielen, Glasfaser und den neuesten Mobilfunkstandard 5G flächendeckend verfügbar zu machen.

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Gigabit-Strategie der Bundesregierung: 50 Prozent Ziel im Jahr 2025 erreichbar

Der Ausbau von Glasfaser bis in die Haushalte und Unternehmen ist ein Kernstück der Gigabit-Strategie. Bis zum Jahr 2025 soll mindestens die Hälfte der deutschen Haushalte und Unternehmen Zugang zu Glasfaser haben. Bis 2030 soll dies flächendeckend umgesetzt sein. Dieses Ziel ist aber wohl nicht mehr zu erreichen.

Gigabit-Strategie der Bundesregierung: 50 Prozent Ziel im Jahr 2025 erreichbar
Gigabit-Strategie der Bundesregierung: 50 Prozent Ziel
im Jahr 2025 erreichbar -Bild: © tarifrechner.de

Maßnahmen zur Umsetzung

Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung insgesamt 100 Maßnahmen in die Gigabit-Strategie integriert. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem:

    • Beschleunigung von Genehmigungsprozessen
    • Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus
    • Verbesserung der Investitionskoordination

Beschleunigung von Genehmigungsprozessen

Eines der größten Hindernisse für den schnellen Ausbau von Glasfaser und 5G sind langwierige Genehmigungsprozesse. Die Bundesregierung arbeitet daran, diese Prozesse zu beschleunigen und zu vereinfachen, um den Ausbau zügig voranzutreiben.

Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus

Der eigenwirtschaftliche Ausbau durch Unternehmen spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung der Gigabit-Strategie. Die Bundesregierung unterstützt diese Initiativen durch gezielte Fördermaßnahmen und Anreize.

DSL Ausbau im Jahr 2024
Breitband Ausbau in der Übersicht -Bild: © BNetzA

Verbesserung der Investitionskoordination

Damit die Investitionen effizient eingesetzt werden, verbessert die Bundesregierung die Koordination zwischen den ausbauenden Unternehmen und der öffentlichen Hand. Dies trägt dazu bei, dass die verfügbaren Mittel optimal genutzt werden.

Erreichte Fortschritte

Bereits jetzt zeigen sich deutliche Fortschritte im Rahmen der Gigabit-Strategie. Etwa ein Drittel der deutschen Haushalte hat bereits Zugang zu Glasfaser, und die Verfügbarkeit von 5G ist auf rund 92 Prozent gestiegen. Diese Zahlen verdeutlichen den raschen Fortschritt, der durch die Strategie erzielt wurde.

Der Ausbau von 5G

Der Ausbau des neuesten Mobilfunkstandards 5G geht ebenfalls zügig voran. Innerhalb eines Jahres wuchs die 5G-Versorgung auf knapp 90 Prozent.

Gemeinschaftsaufgabe Netzausbau

Der Ausbau der Netze ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an der zahlreiche Akteure beteiligt sind. Dazu gehören die ausbauenden Unternehmen, die Länder, die Bundesnetzagentur, weitere Bundesressorts und das Gigabitbüro des Bundes. Auch das Gigabitforum der Bundesnetzagentur spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Strategie.

Monitoring und Transparenz

Um den Fortschritt der Gigabit-Strategie transparent zu machen, hat die Bundesregierung ein Monitoring-Tool eingeführt. Dieses zeigt den Status jeder einzelnen Maßnahme auf und wird regelmäßig aktualisiert. Aktuell sind bereits 87 der 100 Maßnahmen umgesetzt oder in fortlaufender Umsetzung.

Die Zukunft der Gigabit-Strategie

Die Gigabit-Strategie der Bundesregierung ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer modernen und digital vernetzten Gesellschaft. Durch die beschleunigten Genehmigungsprozesse, die Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus und die Verbesserung der Investitionskoordination wird der Ausbau von Glasfaser und 5G zügig vorangetrieben.

Somit ist die Gigabit-Strategie der Bundesregierung ein ehrgeiziges und zukunftsweisendes Projekt, das die digitale Infrastruktur in Deutschland erheblich verbessern wird. Durch die beschleunigten Genehmigungsprozesse, die Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus und die Verbesserung der Investitionskoordination wird der Ausbau von Glasfaser und 5G zügig vorangetrieben.

Frequenz-Urteil: BNetzA hat freenet wohl massiv bedroht

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 26. August 2024 die Regeln der Bundesnetzagentur für die 5G-Frequenzauktion von 2019 für rechtswidrig erklärt. Laut einem Medienbericht erhebt nun freenet erhebliche Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur. Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel hatten geklagt und schwere Verfahrensfehler sowie politischen Einfluss durch das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer vorgeworfen.

Nach dem spektakulären Urteil zur 5G-Frequenzvergabe kommt wohl die zwielichtige Rolle der Bundesnetzagentur immer mehr ans Licht. Rickmann von Platen berichtet in der Wirtschaftswoche (Pay-Wall) , freenet sei vom BNetzA-Vizepräsidenten regelrecht bedroht worden.

Nach 5G-Frequenzauktions Urteil Freenet kritisiert Bundesnetzagentur
Nach 5G-Frequenzauktions Urteil Freenet kritisiert Bundesnetzagentur -Bild: © tarifrechner.de

Das Urteil des VG Köln

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Unrechtmäßigkeit der 5G-Frequenzvergabe vor fünf Jahren hat wie eine Bombe eingeschlagen. Offenbar kommt dadurch nun zu Tage, was hinter den Kulissen abgelaufen ist und welche zwielichtige Rolle die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung in dem ganzen Vergabeprozess gespielt haben. Ein Vorwurf: Die BNetzA könnte der "Erfüllungsgehilfe der Politik" gewesen sein.

freenet als Kläger

freenet als einer der Kläger im Prozess hat offenbar bis jetzt alles richtig gemacht und ist zweigleisig gefahren. Auf der einen Seite hat freenet zusammen mit EWE TEL gegen die damaligen Vergabebedingungen (insbesondere die fehlende Diensteanbieterverpflichtung) geklagt. Andererseits ist freenet unabhängig davon von sich aus auf die drei großen Netzbetreiber zugegangen und hat mit allen einen Vertrag über einen Zugang zum 5G-Netz ausgehandelt.

Trotzdem wird nun nach und nach klar, was sich rund um die 5G-Frequenzvergabe hinter den Kulissen abgespielt haben muss. Rickmann von Platen, der als Vorstandsmitglied bei freenet unter anderem für die Beziehungen zu den Netzbetreibern zuständig ist, hat nun der Wirtschaftswoche ein aufschlussreiches Interview gegeben.

freenet prangert die damaligen Bedingungen an

Rickmann von Platen erhebt in dem Interview schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur und fordert einen radikalen Wandel der Behörde. Gegenüber dem Blatt spricht der freenet-Manager ganz offen von "unzulässigen Deals zwischen Bundesnetzagentur, Bundesregierung und Netzbetreibern". Zum Mobilfunkgipfel 2018 beim damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sei freenet offenbar bewusst nicht eingeladen worden.

Bereits damals vermutete freenet, dass ein Deal ausgehandelt werden sollte, bei dem Wettbewerber wie freenet "nicht erwünscht waren". Wie erst durch das Interview bekannt wurde, beantragte freenet damals Akteneinsicht und stellte einen Informationsfreiheitsantrag beim Verkehrsministerium. Um Recht zu bekommen, habe freenet sich durch zwei Instanzen klagen müssen.

Drohungen gegen freenet

Ein ehemaliger Vizepräsident der Bundesnetzagentur soll freenet damals sehr lautstark gedroht haben: Falls freenet die positiv ausgegangene Klage nicht fallen lassen würde, hätte freenet "nie wieder etwas Gutes von der Bundesnetzagentur zu erwarten".

Ausbauzusagen gegen Schutz vor Wettbewerb

Auch innerhalb der Bundesnetzagentur muss es damals ersten Beamten gedämmert haben, wie stark die Einflussnahme der Politik war. Ein Beamter der Bundesnetzagentur muss einmal sichtlich verstört aus einem Meeting gekommen sein und über den "Ausbaupopulismus" seitens der Politik geschimpft haben. Er sei ganz erschüttert von dem gewesen, was die damalige Leitung der Bundesnetzagentur mit sich machen ließ.

Der Deal bestand offenbar in genau dem, was später Teil der Auktionsbedingungen wurde: Die Netzbetreiber machen Ausbauzusagen, im Gegenzug gibt es einen Schutz vor Wettbewerbern wie freenet und damit eben keine Diensteanbieterverpflichtung. Und das muss den Beamten der Bundesnetzagentur so schockiert haben - weil nämlich die Förderung des Wettbewerbs zu den expliziten Aufgaben der BNetzA gehört.

Fragen zur Rolle der BNetzA

Damit stellt sich die Frage, ob die Bundesnetzagentur einem derartigen - auf Druck der Politik zustande gekommenen - Deal überhaupt zustimmen durfte, wenn sie damit gegen eine ihrer Kernaufgaben verstößt. Rickmann von Platen nennt solche Deals gegenüber dem Blatt als Grund dafür, "dass Deutschland für Unternehmen und Verbraucher noch immer ein sehr teures Mobilfunkland ist".

Freenet eSIM --eSIM nun in allen drei Mobilfunknetzen
Freenet eSIM --eSIM nun in allen drei Mobilfunknetzen -Bild: © tarifrechner.de

Verwaltungsgericht Köln: Gericht erklärt Regeln der 5G-Frequenzauktion für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der 5G Auktionsregeln unzulässigen politischen Druck ausgesetzt war. Dies betraf insbesondere die Verpflichtung der Netzbetreiber, ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur zu vermieten.

Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in Deutschland haben. Wir beleuchten daher die Hintergründe des Urteils, die Argumente der Kläger und die möglichen Konsequenzen für die Mobilfunkbranche.

Hintergrund der 5G-Frequenzauktion

Im Jahr 2019 führte die Bundesnetzagentur eine Auktion zur Vergabe von 5G-Frequenzen durch. Diese Frequenzen sind entscheidend für den Ausbau des schnellen mobilen Internets in Deutschland. Die Auktion brachte insgesamt 6,55 Milliarden Euro ein und wurde von den großen Mobilfunkanbietern wie Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica dominiert.

Die Klage

Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel reichten Klage gegen die Bundesnetzagentur ein. Sie argumentierten, dass die Auktionsregeln unfair seien und dass die Bundesnetzagentur unter unzulässigem politischen Einfluss gestanden habe. Insbesondere kritisierten sie die Verpflichtung, dass Netzbetreiber ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur vermieten müssen. Diese Regelung sollte den Wettbewerb fördern, wurde jedoch von den Klägern als unzulässige Bevorzugung bestimmter Marktteilnehmer angesehen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln

Das Verwaltungsgericht Köln gab den Klägern in mehreren Punkten recht. Es stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Auktionsregeln unzulässigem politischen Druck ausgesetzt war. Dieser Druck kam insbesondere vom Verkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer. Das Gericht kritisierte, dass die politischen Vorgaben die Neutralität und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beeinträchtigt hätten.

Konsequenzen des Urteils

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln könnte weitreichende Folgen für die Mobilfunkbranche haben. Zum einen könnte es zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen, was erhebliche Kosten und Verzögerungen für die Netzbetreiber bedeuten würde. Zum anderen könnte das Urteil die zukünftige Regulierung von Mobilfunkauktionen beeinflussen. Es ist wahrscheinlich, dass die Bundesnetzagentur ihre Verfahren und Regeln überarbeiten muss, um sicherzustellen, dass sie frei von politischem Einfluss sind.

Reaktionen aus der Branche

Die Reaktionen auf das Urteil sind gemischt. Während die Kläger Freenet und EWE Tel das Urteil begrüßen, zeigen sich die großen Netzbetreiber besorgt. Sie befürchten, dass eine Neuvergabe der Frequenzen zu erheblichen Kosten und Verzögerungen beim Ausbau des 5G-Netzes führen könnte.

Auch die Politik reagiert unterschiedlich. Während einige Politiker das Urteil als wichtigen Schritt zur Sicherung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur sehen, warnen andere vor den möglichen negativen Auswirkungen auf den 5G-Ausbau.

Zukünftige Entwicklungen

Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesnetzagentur und die betroffenen Mobilfunkanbieter auf das Urteil reagieren werden. Es ist möglich, dass die Bundesnetzagentur Berufung gegen das Urteil einlegt. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, könnte es zu einer grundlegenden Überarbeitung der Auktionsregeln und möglicherweise zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen.

Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Frequenzauktion von 2019 ist ein bedeutender Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes in Deutschland. Es zeigt die Notwendigkeit einer unabhängigen und neutralen Regulierung und könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen haben.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Bundesnetzagentur und die Mobilfunkanbieter auf dieses wegweisende Urteil reagieren werden.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

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