AKTION 736x414
Anzeige

Glasfaserausbau Bundesregierung: Erst ein Viertel der Fördersumme abgerufen

• 13.08.24 Die Bundesregierung will bis Ende 2025 dafür sorgen, dass mindestens 50 Prozent der Haushalte einen Glasfaseranschluss haben sollen. Dazu braucht es noch erhebliches Tempo. Nun ist erstmals bekannt geworden, dass es erst beim geförderten Ausbau von Glasfaser nur ein Viertel der Fördermittel abgerufen worden ist. Dieses geht aus Medienberichten hervor.

klarmobil.de
Anzeige

Glasfaserausbau Bundesregierung: Erst ein Viertel der Fördersumme abgerufen

Die neue Gigabit Strategie der Bundesregierung wurde erstmals im Februar 2023 ausgerufen. Nun sollen bis zum Jahr 2030 laut den Glasfaserplänen der Bundesregierung flächendeckende Glasfaseranschlüsse bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort geben, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. Ferner sollen bis zum Jahr 2025 mindestens 50 Prozent der Haushalte einen Glasfaseranschluss haben.

Glasfaserausbau Bundesregierung: Erst ein Viertel der Fördersumme abgerufen
Glasfaserausbau Bundesregierung: Erst ein Viertel
der Fördersumme abgerufen -Bild: © tarifrechner.de

Laut einem Medienbericht vom Online-Portal MSN.com ist erst ein Viertel der Fördersumme abgerufen worden. Immerhin gibt es immer einen jahrelangen Vorlauf beim Suchen von Glasfaseraubau Firmen und den Tiefbau Firmen. Vielleicht könnte es knapp werden?

Seit dem Beginn der Breitbandförderung im Jahr 2015 wurden insgesamt 16 Milliarden Euro für Ausbauprojekte bewilligt. Von diesen Mitteln sind über 4 Milliarden Euro abgeflossen, während die übrigen Mittel, also über 11 Milliarden Euro, derzeit verbaut und kontinuierlich von den Antragstellern abgerufen werden.

Das Bundesdigitalministerium hat erklärt, dass man auf einem sehr guten Kurs sei, alle Ausbauziele bis 2030 zu erreichen. Bis zum Jahr 2025 sollen mindestens 50 Prozent der Haushalte einen Glasfaseranschluss haben.

Trotz des Ausbaus durch große Anbieter wie die Deutsche Telekom und Deutsche Glasfaser gibt es noch erhebliche Lücken, besonders in dünn besiedelten ländlichen Gebieten.

Diese werden oft umgangen, da der Ausbau dort wirtschaftlich nicht attraktiv ist. Um dennoch eine digitale Teilhabe zu gewährleisten, stellt die Bundesregierung Fördermittel bereit, insbesondere für die FTTH-Technologie (Fiber to the Home), die als beste Lösung für schnelle und stabile Internetverbindungen gilt.

Die Fördermittel des Bundes werden nach dem Baufortschritt ausgezahlt, was bedeutet, dass der Großteil der Mittel erst Jahre nach der Bewilligung fließt. Vor der Auszahlung müssen Kommunen ein Markterkundungsverfahren durchführen, Fördermittel beantragen, eine Ausschreibung starten und nach Erhalt des Zuschlags können Bauanträge gestellt werden.

Die Bundesmittel werden nach Baufortschritten ausgezahlt, was bedeutet, dass der Hauptteil der bewilligten Mittel erst mehrere Jahre nach der erfolgten Bewilligung fließt.

Netzausbau-Beschleunigungsgsetz: Glasfaserausbau bekommt Beschleunigungs-Gesetz

Wenn es um den schnellen Glasfaserausbau in Deutschland geht, dann happert es noch an vielen Stellen. Nun wurde erneut das Netzausbau-Beschleunigungsgsetz nachgebessert. Das Gesetz zielt darauf ab, den Ausbau von Telekommunikationsnetzen in Deutschland zu beschleunigen. Es enthält Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Glasfasernetzen.

Das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz wurde vom Bundeskabinett verabschiedet, um den Ausbau von Telekommunikationsnetzen in Deutschland zu beschleunigen. Mit dem Gesetzentwurf möchte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Netzausbau beschleunigen. Dies soll durch eine punktuelle Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes erreicht werden.

Ein zentrales Vorhaben des Gesetzes ist die Verankerung des Gigabit-Grundbuchs als zentrale Datendrehscheibe für die für den Breitbandausbau relevanten Informationen.

Trotz der richtigen Ansätze bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück. Branchenverbände wie Bitkom und Breko kritisieren den Entwurf als unzureichend und fordern Nachbesserungen.

So der Branchenverband Bitkom in seiner Kritik: "Trotz einzelner guter Ansätze zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren werden mit dem auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf insgesamt die Chancen nicht voll genutzt. Denn anstatt Bürokratie abzubauen, wurden neue Hürden und Belastungen für die Unternehmen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Dazu gehört die Verschärfung des Minderungsrechts bei Streitfällen um die Internetgeschwindigkeit. Derart kleinteilige Verbraucherschutzregelungen gibt es in keiner anderen Branche.". Und weiter "Mit dieser unnötigen Belastung werden den Unternehmen Investitionsmittel entzogen, die für den weiteren Netzausbau fehlen. Mit dem Gigabit-Grundbuch drohen zudem bereits die nächsten bürokratischen Hürden und auch Sicherheitsrisiken für die Unternehmen.".

Dazu erklärt Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer beim Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO): "Mit mehr als einem halben Jahr Verspätung wollte die Ampel-Koalition eigentlich ein Gesetz für mehr Tempo beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau beschließen. Daran ist sie krachend gescheitert. Trotz monatelanger Diskussionen innerhalb der Bundesregierung fehlt dem Gesetz die Substanz, den Netzausbau zu erleichtern und zu beschleunigen.".

Und weiter: "Bundestag und Bundesrat sind jetzt in der Pflicht, grundlegend nachzubessern, um doch noch Rahmenbedingungen für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus zu schaffen..

Routerfreiheit: Bundesnetzagentur setzt weiterhin auf die Routerfreiheit

Die Routerfreiheit bei den DSL-, Kabel- und Glasfaseranschlüssen gilt als verbraucherfreundlich und dafür wurde lange gekämpft. Die Routerfreiheit stand nun durch Anträge von Vodafone bis hin zu ANGA bei der Bundesnetzagentur auf dem Spiel. Erfreulicherweise wurden zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Anträge wurden zurückgewiesen.

Die Bundesnetzagentur hat in einem Beschluss festgelegt, dass die Verfügung einer Ausnahme von der gesetzlichen Festlegung des Netzabschlusspunktes für Fiber to the Home (FTTH)-Glasfasernetze in Passive Optical Network (PON)-Technologie für den Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten nicht für PON- Glasfasernetze abgeändert wird. Die Anträge auf Erlass einer Allgemeinverfügung zu einer Ausnahme von § 73 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden abgelehnt.

Routerfreiheit: Bundesnetzagentur setzt weiterhin auf die Routerfreiheit
Routerfreiheit: Bundesnetzagentur setzt weiterhin auf die Routerfreiheit -Bild: © tarifrechner.de

Die Anträge wurden von ANGA Der Breitbandverband e. V, BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V., Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS e. V.), Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und Vodafone GmbH gestellt.

Somit hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Netzbetreiber abgelehnt, den technischen Netzabschluss für Glasfasernetze neu zu definieren und hinter das Modem des Betreibers zu legen. Die Routerfreiheit ist immer in den letzten Jahren immer hart umkämpft, da es auch um die Miete für die Endgeräte geht, welche die Netzbetreiber gerne kassieren wollen.

Die Netzbetreiber hatten beantragt, den Netzabschluss für Glasfasernetze (FTTH) per Allgemeinverfügung hinter dem vom Betreiber installierten Modem festzulegen. Dies hätte bedeutet, dass die Kunden nicht mehr ihre eigene Modem/Router-Kombination an ihrem Anschluss betreiben könnten. Die Bundesnetzagentur hat jedoch entschieden, dass die sogenannte Routerfreiheit auch für Glasfaseranschlüsse erhalten bleibt. Sie argumentierte, dass die Antragsteller die "objektive technische Notwendigkeit für eine Verlagerung des Netzabschlusspunktes" bislang nicht belegt hätten.

Diese Entscheidung wurde am 24. Juli 2024 veröffentlicht. Es ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Rechte der Verbraucher und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit im Telekommunikationssektor.

Breitbandausbau 2024: EU-Kommission mit weiteren 26 Milliarden Euro Fördermitteln

Der Breitbandausbau wird in Deutschland weiterhin durch die EU-Kommission massiv gefördert und unterstützt. Die Europäische Kommission hat Änderungen an einer deutschen Beihilferegelung genehmigt, die die Förderung des Ausbaus von sehr schnellen Breitbandnetzen mit Gigabit-Übertragungsgeschwindigkeit zum Ziel hat. Dabei geht es um eine Mittelausstattung um 26 Milliarden Euro.

Die EU-Kommission macht erneut die Fördertöpfe beim Breitbandausbau weiter auf und ergänzt bestehende Regelungen. Die Regelung wurde ursprünglich im November 2020 genehmigt und sollte am 31. Dezember 2025 auslaufen. Durch die Änderungen wird die Laufzeit der Regelung bis zum 31. Dezember 2028 verlängert und ihre Mittelausstattung um 26 Milliarden Euro aufgestockt.

Die überarbeitete Regelung wird in Deutschland zu einer wesentlichen Verbesserung der Verfügbarkeit von Gigabit-Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten führen1. Die Download- und Upload-Geschwindigkeiten der bestehenden Netze werden mindestens verdreifacht.

Die Beihilfen werden lokalen Gebietskörperschaften gewährt, die das in ihrem Eigentum stehende Gigabit-Netz selbst aufbauen und dann im Wege eines offenen, transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Auswahlverfahrens einen Betreiber dafür auswählen. Die Beihilfen decken bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten.

Die geänderte Regelung zielt darauf ab, jedem Haushalt und Unternehmen sowie jeder öffentlichen Einrichtung in Deutschland bis 2030 Zugang zu einem Gigabit-Netz zu verschaffen.

Die Budgeterhöhung wird zu gleichen Teilen aus dem Gesamthaushalt des Bundes (13 Milliarden Euro) und den Haushalten der Länder und lokalen Gebietskörperschaften (13 Milliarden Euro) finanziert.

Umfrage Glasfaserausbau 2024: Schleswig-Holstein mit den meisten Dörfern

Laut einer aktuellen Umfrage des Branchenportals Verivox gibt es im Norden Deutschlands den Glasfaserausbau auch in den ländlichen Dörfern. Nach Schleswig-Holstein folgt Niedersachsen mit 28 vollversorgten kleinen Dörfern. Beide Bundesländer haben eine hohe Glasfaserabdeckung von 59 Prozent bzw. 54 Prozent. Hamburg führt mit 68 Prozent die deutschlandweite Versorgungsstatistik an.

Glasfaserausbau 2024: Schleswig-Holstein mit den meisten Dörfern
Umfrage Glasfaserausbau 2024: Schleswig-Holstein
mit den meisten Dörfern -Bild: © tarifrechner.de

Die gute Glasfaserversorgung im Norden Deutschlands ist auf eine frühe und anhaltende Einigkeit aller Akteure auf eine Glasfaser-Vollversorgung zurückzuführen. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen liegen die meisten vollversorgten kleinen Dörfer in bestimmten Kreisen.

Es gibt sieben deutsche Flächenländer ohne ein Dorf, das zu 100 Prozent mit Glasfaser versorgt ist. Der Glasfaserausbau konzentriert sich oft noch auf Metropolregionen, während der ländliche Raum nur langsam nachzieht.

In den nächsten Jahren soll das DSL-Netz in Deutschland zugunsten von Glasfaser vollständig abgeschaltet werden, was 46 Prozent der Deutschen befürworten.

Es wird ferner betont, dass die Migration von Kupfer zu Glas eng begleitet werden muss und Verbraucher keine Preiserhöhungen durch die Umstellung befürchten sollten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Vorteile eines Glasfaser-Zugangs vielen Menschen noch unbekannt sind.

DSL Abschaltung

In den kommenden Jahren ist geplant, das DSL-Netz in Deutschland vollständig zugunsten von Glasfaser abzuschalten. Drei Pilotprojekte dazu laufen bereits seit Februar 2024. Laut einer repräsentativen Umfrage von Verivox befürworten 46 Prozent der Deutschen diese geplante DSL-Abschaltung.

Es wird betont, dass die Migration von Kupfer zu Glas eng begleitet werden muss und Verbraucher keine Preiserhöhungen durch die Umstellung befürchten sollten.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Vorteile eines Glasfaser-Zugangs vielen Menschen noch unbekannt sind. Insbesondere ist vielen nicht bewusst, dass Glasfaser nicht mit 1000 Mbit/s gleichzusetzen ist und es auch andere, günstigere Tarifmodelle gibt.

Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz: Hoher Glasfaser Highspeed nicht nötig

In einem Medienbericht der Tagesschau gibt es ein Interview mit Michael Gundall, dem Digital-Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dabei geht es uum den Glasfaserausbau und die damit verbundenen Herausforderungen und Kosten. Kritik gibt es dann an den Vermittlungen von schnellen Gigabit Anschlüssen, obwohl diese nicht nötig sind.

An vielen Orten, an denen es noch keine Glasfaser gibt, bündeln Anbieter gerade die Nachfrage. Es macht Sinn, sich jetzt einen Anschluss legen zu lassen, da ein späterer Anschluss teurer sein kann.

Der Haustürvertrieb ist in Deutschland erlaubt und eine gängige Methode beim Glasfaserausbau. Allerdings kann die Beratungsqualität darunter leiden und Verbraucher sollten aufpassen, mit welchen Tricks Vertriebsmitarbeiter arbeiten.

So sagt Gundall: "Aktuell reichen für den normalen Hausgebrauch 100 bis 200 Mbit und in manchen Fällen finde ich auch das schon überdimensioniert. Wichtig ist einfach, dass die Glasfaser ins Haus reingelegt wird, von der Bandbreite her kann die Glasfaserleitung auch jetzt schon theoretisch wesentlich mehr als 1000 MBit pro Sekunde.". Ferner muss an Kosten für ein ausreichendes Glasfaser-Paket mit 40 bis 50 Euro pro Monat rechnen. Bei vielen Anbietern gilt die ersten Monate ein reduzierter Preis.

Auch gibt es die Nachfragebündelung. Wenn in einem Ort nicht genügend Nachfrage besteht, wird das Projekt in der Regel eingestellt oder auf Eis gelegt. Ferner gibt es keinen Anspruch darauf, dass ein Anbieter innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausbaut. Die Detailplanung beginnt erst, wenn feststeht, dass ausgebaut werden soll.

Breitbandatlas 2024: Glasfaserausbau liegt bei 32,1 Prozent in Deutschland

Auch in diesem Jahr hat die Bundesnetzagentur ihren Breitbandatlas veröffentlicht. So waren Ende des Jahres 2023 jeder dritte Haushalt mit gigabitfähiger Glasfaser auf Basis von FttH/B-Infrastruktur versorgt. Dieses entspricht eine Versorgungsquote von 32,1 Prozent. Damit gibt es aber noch weiterhin Luft nach oben.

Der Breitbandatlas, der auf einer guten Datenbasis steht und kontinuierlich optimiert wird, bietet eine Analyseplattform für Entscheidungsträger. Er ist ein frei zugängliches Portal, das die Versorgung auf verschiedenen Ebenen darstellt und Daten von über 380 Telekommunikationsunternehmen enthält.

Breitbandatlas 2024: Glasfaserausbau liegt bei 32,1 Prozent in Deutschland
Breitbandatlas 2024: Glasfaserausbau liegt bei 32,1 Prozent in Deutschland -Bild: © tarifrechner.de

Ende des Jahres 2023 war jeder dritte Haushalt mit gigabitfähiger Glasfaser versorgt, und die Gigabitversorgung stieg auf knapp 75 Prozent. Die gängige Geschwindigkeit von 100 Mbit/s ist für über 93 Prozent der Haushalte vorhanden.

Seit 2022 ist der Breitbandatlas Teil des Gigabit-Grundbuchs und basiert auf adressgenauen, verpflichtenden Datenlieferungen. Die Bundesnetzagentur plant, das Gigabit-Grundbuch als zentrale Datendrehscheibe für den beschleunigten Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu nutzen.

Aufgrund der Daten des Breitbandatlas 2024 gibt es folgende Auswertungen:

    • Ende 2023 war jeder dritte Haushalt mit gigabitfähiger Glasfaser auf Basis von FttH/B-Infrastruktur versorgt (32,1 Prozent)
    • Die Versorgung mit Datenübertragungsraten von 1000 Mbit/s (Gigabitversorgung) stieg über alle Technologien hinweg auf knapp 75 Prozent.
    • Ein großer Teil dieser Abdeckung basiert auf den aufgewerteten Kabelnetzen.
    • Die gängige Geschwindigkeit von 100 Mbit/s ist mittlerweile für über 93 Prozent der Haushalte vorhanden.
    • Die differenzierteste Stufe bildet die Versorgung in Rasterzellen mit einer Größe von 100x100 Metern ab.
    • nsgesamt stellt der Breitbandatlas Versorgungsdaten dar, die von über 380 Telekommunikationsunternehmen geliefert wurden.
    • Seit 2022 ist er Teil des Gigabit-Grundbuchs bei der Bundesnetzagentur und wird auf Basis adressgenauer, verpflichtender Datenlieferungen erstellt.

Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer Bundesnetzagentur Anweisung

Die Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, dass die Bürger auch mit einem Internet-Anschluss versorgt werden können. Allerdings hat die Bundesnetzagentur unter der Aufsicht von Klaus Müller wohl versagt. So gilt seit dem Jahr 2021 das Recht auf angemessene Internetversorgung in Deutschland, das die Bundesnetzagentur überwachen sollte. Die praktische Umsetzung liegt bei gerade mal einem Anschluss, bei 5.581 Beschwerden, wie die Recherchen der Tarifrechner-Redaktion ergeben haben.

Schlechter kann es in Deutschland bei 5.581 Beschwerden nicht laufen, dass gerade mal eine Bundesnetzagentur Anweisung für einen schnellen Internet-Anschluss existiert.

Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer Bundesnetzagentur Anweisung
Breitbandausbau Chaos: 5.581 Beschwerden führten nur so einer
Bundesnetzagentur Anweisung -Bild: Telekom

So hatte die Bundesnetzagentur erstmals am 11.März. 2024 einen Anbieter dazu verurteilt, einem Haushalt eine Internet-Mindestversorgung zu einem bestimmten Preis anzubieten. Dieses hatte die Regulierungsbehörde dann auch am 11. März 2024 bekannt gegeben. Laut einem Medienbericht von netzpolitik.org handelte es sich um den Provider Starlink.

So muss nun der Provider Starlink nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur den Haushalt in Niedersachsen anbinden. Die Behörde hatte den Satellitennetzbetreiber zu einer Mindestversorgung verurteilt. Dieses hatte das Online-Portal Netzpolitik.org unter Berufung auf den Betroffenen und zwei Quellen aus der Industrie berichtet.

Somit bekommt der Haushalt in Niedersachsen nun im Download 10 MBit/s, im Upload 1,7 MBit/s und eine Latenz, die für 30 Euro pro Monat 150 Millisekunden nicht überschreiten darf, so die ersten Auswertungen.

Bundesnetzagentur mit Anordnung

Die Bundesnetzagentur hatte zum ersten Mal einen Anbieter dazu verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen, da die bisherigen Dienste nicht den Mindestanforderungen entsprachen.

Die Entscheidung folgte einer Verbraucherbeschwerde über hohe Preise für unzureichende Internetverbindungen. Nachdem keine Telekommunikationsanbieter freiwillig eine Verbesserung anboten, führte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch und wählte einen Anbieter aus, der nun Mindeststandards erfüllen muss. Diese sind 10 Mbit/s Download, 1,7 Mbit/s Upload und eine maximale Latenz von 150 ms, zu einem erschwinglichen Preis von etwa 30 Euro pro Monat. Der Anbieter kann gegen diese Entscheidung klagen.

Das Recht auf Telekommunikationsversorgung besteht seit Dezember 2021, und die aktuellen Mindestversorgungswerte sind seit Juni 2022 in Kraft. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere Gutachten zur Bewertung dieser Anforderungen und erstellt einen Bericht, der die Basis für zukünftige Anpassungen der Verordnung bildet.

Schon über 5.681 Beschwerden, nur eine Anordnung!

So gab es aber schon 5.581 Haushalte, welche bei der Bundesnetzagentur ihr Recht auf eine Internet-Mindestversorgung geltend gemacht haben. Dieses geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion (Drucksache 20/11415) hervor.

In der Zeit von Juni 2022 bis Februar 2024 erhielt die Bundesnetzagentur 5.581 Eingaben über eine Unterversorgung.

So hatte die Bundesregierung schon in 29 Fällen eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten festgestellt, die 46 Standorte in verschiedenen Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern betrifft.

Trotz dieser Feststellungen wurde bislang nur in einem Fall eine Versorgung durch einen Netzbetreiber angeordnet. Dies betraf einen Haushalt in Niedersachsen, der aufgrund einer Verbraucherbeschwerde über hohe Preise für eine unzureichende Internetverbindung ausgewählt wurde.

Die vorgesehene Versorgung durch den Satellitennetzbetreiber Starlink ist jedoch noch nicht in Betrieb.

Laut der Bundesnetzagentur befinden sich rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Dieses macht das Breitband-Chaos bei der Aufsichtsbehörde nur noch schlimmer, da immerhin Kunden schon seit vier Jahren auf einen Anschluss warten, wie Netzpolitik berichtete.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im letzten Jahr abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Zuletzt hatte auch der Bürgermeister Oelke aus Lammershagen ganz überraschend seinen Posten hingeschmiessen. Dabei wollte er in einem Abschiedsbrief an die Bürger aus Lammershagen nicht mehr "Werkzeug" sein. Der Brief liegt der Redaktion vor. Dabei gab es Auffälligkeiten in der Formulierung zu der Querdenker und Reichsbürger Szene, so ein Bürger aus Lammershagen.

Zuletzt gab es auch einen Internet-Ausfall beim Glasfaseranschluss im Kreis Plön mit einer pressefeindlichen Selenter Bürgermeisterin. Dabei zeigt sich, dass die Infrastruktur beim Glasfaserausbau im Kreis Plön ziemlich anfällig für Störungen ist. Hier hat es ein Bagger in Itzehoe geschafft das Glasfaserkabel zu treffen und den Kreis Plön und damit viele Verwaltungen lahm zu legen. Auch hier werden stromhungrige ONTs zu Lasten der Endkunden vom Anbieter Telecolumbus/Pyur eingesetzt. Gebracht hatte es den Endkunden nichts, die Störung gab es trotzdem.

Die Bürger waren dann auch schnell verärgert und haben bei der rund 24-stündigen Störung Ihren Unmut in den sozialen Netzen ausgelassen. Andere freuten sich, dass sie die mitunter die teure Anschlusskosten -besonders auf dem Land - von der Grundstücksgrenze bis zum Haus nicht getragen haben und sich über das schnelle 5G-Netz im Kreis Plön freuen. Auch sind viele Glasfasernutzer in der Störungszeit auf das dortige 5G-Netz ausgewichen. Die Störung dauerte dort rund 24 Stunden und betraf rund 6.000 Haushalte.

Glasfaser Überbau: Bundesnetzagentur veröffentlicht Zwischenbericht zum Überbau

Wettbewerb ist förderlich und gut für die Wirtschaft, aber beim Glasfaser Überbau laufen die Verbände wie VATM, Breko und Anga Sturm gegen den Glasfaserüberbau. Was immerhin gut für die Mitgliederfirmen ist, ein Monopol in den Strassen der Bürger zu errichten, muss nicht gut für den Verbraucher sein.

So hat nun die Bundesnetzagentur einen ersten Zwischenbericht zu der Praxis des Glasfaser Überbaus veröffentlicht. In dem Bericht äußert sich der Regulierer dann aber auch eher zurückhaltend zu den Vorwürfen eines Fehlverhaltens der Telekom. Gravierende Verfehlungen sieht man dann auch bei der Telekom, also dem eigentlich Ziel des Berichtes der Bundesnetzagentur nicht. Immerhin haben die Mitkonkurrenten der Telekom diesen Bericht bei der Bundesnetzagentur angefordert.

Dabei waren die Mitkonkurrenten der Telekom fleissig und haben 427 Ausbaugebiete benannt, in denen erst eine Firma Glasfaser-Ausbaupläne bekannt gegeben hat und danach eine zweite Firma das Gleiche tut. Dann drohen doppelte Bauarbeiten am selben Ort.

Dabei wird oftmals von den Kritikern angeführt, dass dieses in Zeiten knapper Baukapazitäten als problematisch gilt. Dabei betrifft der Facharbeitermangel alle Branchen bis hin zur IT-Branche. Außerdem sollen sich die Geschäftsaussichten der ersten "überbauten" Firma verschlechtern. Schließlich muss die Erstfirma damit rechnen, dass ein Teil der Haushalte in einer Straße keinen Vertrag haben will und stattdessen zur Konkurrenz geht. Diesen Fall kann man in der Regel mit gutem Service und atttraktiven Konditionen abhelfen, auch bekannt als "Wettbewerb".

Daher kommt es nicht von ungefähr, dass die Branchenverbände wie der Breko, Anga und VATM hier Änderungen von der Bundesnetzagentur wollen. Auch gibt es den Vorwurf der Verbände, dass man den Überbau strategisch einsetzt und dadurch den Glasfaser-Ausbau insgesamt in Deutschland zu verlangsamen.

Daher weisst die Telekom diese Vorwürfe von sich und betont, dass so ein Infrastruktur-Wettbewerb normal sei und lokale Monopole nicht im Sinne der Verbraucher wären. Auch hat der Konzernchef Tim Höttges in der Debatte immer wieder bemerkt, dass s man auch selbst überbaut werde. Als Beispiel wird Bonn angeführt, wo Westconnect Ausbaupläne verkündete, obwohl die Telekom dort längst mit Glasfaser präsent war. Dabei kann die Telekom allerdings den Wettbewerb als grosse Aktiengesellschaft besser bestehen, als kleine Glasfaseranbieter.

Daher verkündet der Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller, eine belastbare wettbewerbliche Bewertung sei auf Basis der Meldungen noch nicht möglich und "Es besteht weiterhin ein hoher Informationsbedarf.".

Glasfaserausbau: Landwirt greift syrische Glasfaserarbeiter mit Gülle an

Nun gab es aber auch einen ernsten Vorfall in Neukirchen beim Heiligenblut. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte nun wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung erfolgreich einen Strafbefehl gegen einen Bauern aus dem Landkreis Cham vom Gericht bekommen. Dieses berichtet das Online-Magazin Regensburg-digital.

Dabei geht es laut dem Bericht um drei syrische Glasfaserarbeiter, welche rassistisch beschimpft worden sind und auch mit Gülle bespritzt wurden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragte nun wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung erfolgreich einen Strafbefehl gegen einen Bauern aus dem Landkreis Cham.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Regensburg hatte der Landwirt die drei Arbeiter, welche aus Syrien stammen, "..zunächst verbal rassistisch beleidigt und im Anschluss vorsätzlich mit Gülle bespritzt".

Auch soll laut dem Bericht, den Schilderungen der Betroffenen und den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft, der Bauer mit seinem Traktor inklusive Gülleanhänger mehrfach an der Baustelle und den Fahrzeugen der Glasfaserarbeiter vorbei gefahren sein.

Obwohl der Landwirt die Baustelle ungehindert habe passieren können, habe der Landwirt die drei Männer vom Traktor herunter unter anderem als "Scheiß Ausländer" und "Dreckskanaken" bezeichnet und sie aufgefordert, den Arbeitsbereich zu verlassen.

Dabei behauptet der Landwirt, dass er den Regler "unbeabsichtigt aktiviert" habe. Diese Aussage schenkte die Staatsanwaltschaft Regensburg offensichtlich keinen Glauben. Wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung beantragte sie einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, den das zuständige Amtsgericht Cham zwischenzeitlich auch erlassen hat.

Ob der Landwirt diesen Strafbefehl dann auch akzeptiert hatte, ist derzeit noch offen.

Glasfaserausbau: Branchenverband Breko will weniger Glasfaserförderung

Diese neuen Aussagen kommen von Stephan Albers, der Geschäftsführer des Branchenverbandes Breko, und wurden am 30. November 2023, auf der Jahrestagung des Verbandes gemacht.

"Drei Milliarden Euro sind zu viel. Dann reduzieren wir das mal auf 1 Milliarde Euro", erklärte er. Dabei geht es auch um den Sparwillen, um den Bundeshaushalt zu entlasten.

"Wir müssen mehr die Fördermittel dosieren. Dann können wir Herrn Lindner sagen, wir haben momentan ein Förderpotential von 3 Milliarden im Jahr. Wir haben immer als Verband gesagt: Das ist viel zu viel. Das kannibalisiert eher den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Eine WIK-Studie sagt, 90 Prozent in Deutschland können wir eigenwirtschaftlich ausbauen.", so Stephan Albers weiter.

Auch wurden von den Von der 17 Milliarden Euro an der Gesamtförderung seit dem Jahr 2016 auch bisher nur 20 Prozent verbaut, so der Branchenverband weiter. Dieses spiegelt daher auch die Misere beim schnellen Breitbandausbau in Deutschland wieder -auch unter der derzeitigen Ampelregierung- wo Deutschland schon lange nicht mehr nur Mittelmaß bei der Digitalisierung in Europa ist.

So würde man durch die Kürzung der Förderung einen Beitrag von 6 Milliarden Euro zur Haushaltslücke leisten, betonte Albers gestern.

Dabei gibt es aber auch immer mehr Angebote von Kapitalgebern für den Glasfaserausbau. Somit ist es dann laut dem Branchenverband inzwischen oft günstiger, einfacher und vor allem profitabler, wenn Investoren den Glasfaserausbau fördern, so der Branchenverband.

Glasfaserausbau: VATM kritisiert Telekom Marktmacht --Behinderung des Glasfaserausbaus

Wenn es um den Glasfaserausbau geht, freuen sich Internet-Nutzer mit langsamen Datenleitungen. Nun kritisiert der VATM-Präsident David Zimmer, die Marktmacht der Telekom. Dabei gibt es sogar den Vorwurf, dass die Telekom den Glasfaserausbau und den zukünftig auch für die Wirtschaft Deutschlands so wichtigen Wettbewerb auf den Netzen behindert.

Auch wächst der Glasfaserausbau deutlich, aber bei der Telekom werden laut der Kritik nur wenige Anschlüsse aktiviert, so die aktuelle Marktstudie des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).

Der deutsche Telekommunikationsmarkt zeigt sich 2023 stabil mit 60,2 Milliarden Euro generiertem Umsatz, wobei das leichte Umsatzwachstum der deutschen Telekommunikationsanbieter vom Mobilfunk getragen wird.

Besonders relevant für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist der hart umkämpfte Geschäftskundenmarkt, der ein Drittel des Gesamtmarktes ausmacht.

Mit 12,9 Milliarden Euro Umsatz hält hier die Telekom ihre dominante Marktposition im Geschäftskundenmarkt, während bei den Wettbewerbern erneut ein deutlicher Rückgang um 0,3 Milliarden Euro, um über 3 Prozent, auf 8,4 Milliarden Euro zu verzeichnen ist.

Dabei werden auch 25 Jahre nach der Liberalisierung mehr als zwei Drittel aller Breitbandanschlüsse über das Netz der Deutschen Telekom realisiert. Bei einem Marktanteil von 40,3 Prozent verzeichnet die Deutsche Telekom bei insgesamt stabilem Markt mit 300.000 Neukunden den größten Zugewinn an Breitbandkunden. Davon sind ein Drittel neue DSL-Kunden, so dass die Telekom im weiterhin größten Marktsegment kontinuierlich Marktanteile zurückgewinnt.

Dabei werden 32,6 Milliarden Euro mit Festnetzprodukten umgesetzt, davon 5,7 Milliarden im Breitbandkabelbereich, 10,4 Milliarden durch Wettbewerber und 16,5 Milliarden Euro durch die Deutsche Telekom.

Im Mobilfunk werden 27,6 Milliarden Euro umgesetzt, 19 Milliarden durch die Wettbewerber und 8,6 Milliarden Euro von der Telekom.

Die Telekom erziele 50,6 Prozent der Umsätze im Festnetzmarkt, sagt Andreas Walter, Studienleiter der Marktstudie von Dialog Consult.

Glasfaserkabel liegen oft nur vorm Grundstück

Beim Glasfaseranschluss erwartet man einen Anschluss bis ins Haus, und nicht nur bis zum Grundstück. Doch oft liegt das Kabel weiterhin nur vor der Tür und erreicht die Endkunden derzeit nicht, so die Kritik vom VATM.

Damit würde die tatsächliche Nutzungsrate bei Glasfaser deutlich geringer sein, so die Kritik an der Telekom. Den 3,2 Millionen gebuchten Anschlüssen bei den Wettbewerbern, die 9 Millionen Nutzern die Glasfaser zumindest vor das Haus gelegt haben, stehen 1 Million gebuchte Anschlüsse bei 7,2 Millionen realisierbaren Glasfaseranschlüssen der Telekom gegenüber.

So VATM weiter: Vor allem bei der Deutschen Telekom ist nur eine sehr geringe Vermarktungsquote zu sehen." Auch sei die Zahl der nicht angeschlossenen Haushalte im Verhältnis bei der Telekom daher deutlich gewachsen. Und weiter: "Offensichtlich verzichtet die Telekom ganz bewusst darauf, diese 6,2 Millionen Glasfaseranschlüsse offensiv zu vermarkten", so die weitere Kritik.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuelle Nachricht oder Spar-Angebot entgeht, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via X (ehemals Twitter) und Facebook informiert.



Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

MegaSIM Tarife
Anzeige
News-Feed: Google-News RSS Feed
     Preistipp:
  • 6GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 30 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 6,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen