Umfrage: Nach den Feiertagen beginnt die Umtauschaktion --Tipps beim Umtauschen
• 03.01.17 Nach den Feiertagen wie Weihnachten und Neujahr beginnt in der Regel die grosse Umtauschaktion von Geschenken. Dabei geht es um Geschenke, die keine wollte, oder einfach die Kleider haben die falsche Farbe oder Grösse. Daher ist die Zeit nach den Feiertagen immer auch die Zeit des Umtauschs und der Retoure. Wir haben dafür dann auch die passen Tipps parat, welche man beim Umtauschen beachten sollte.
|
Immer mehr Waren gehen Online über die Ladentheke
Bei einem Online-Kauf haben die deutschen Verbraucher ein 14 tägiges Rückgaberecht. Dabei darf das Produkt sogar zu Testzwecken benutzt werden. Allerdings sollten dann auch keine Gebrauchsspuren auf dem Produkt zu sehen sein. Immer kann der Verkäufer dann einen Wertmangel geltend machen. Dieses erfolgt in der Regel aber bei den grossen Versendern und Warenhäuser eher selten.
Online-Shopping
wird immer beliebter Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com |
Laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom werden 10 Prozent der Waren auch zurück geschickt. Rund die Hälfte der Verbraucher schickt bis zu 10 Prozent der Waren zurück. Lediglich 1 Prozent schickt mehr als die Hälfte seiner bestellten Waren zurück.
Die meisten Retouren bringt die Altersgruppe der 14- bis 29-jährigen Online-Shopper auf den Weg. Sie schickt 14 Prozent der online getätigten Einkäufe wieder zurück. "Gute Beschreibungen auf den Seiten der Online-Shops, etwa markenspezifische Größentabellen bei Kleidung, helfen dabei, Retouren zu reduzieren. Das gelingt bei der überwiegenden Zahl der Bestellungen offensichtlich ausgesprochen gut", sagt Bitkom-Expertin Julia Miosga. einen kostenlosen Rückversand an.
Tipps für die Waren-Retoure
Die im Internet oder Online bestellte Waren dürfen in innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist binnen 14 Tagen zurückgeschickt werden. Dieses gilt auch für die telefonischen Bestellungen. Aber der Widerruf sollte dann mit einem Satz schriftlich in einem formlosen Schreiben erklärt werden, gibt der Branchenverband Bitkom den Hinweis. Eine Begründung braucht es nicht.Bestimmte Waren unterliegen aber besonderen Bedingungen. CDs müssen etwa noch in der Schutzfolie sein. Die Portokosten muss der Käufer eventuell selbst tragen. Darauf muss aber bereits in der Widerrufsbelehrung hingewiesen werden. Die meisten Online-Shops handhaben die Retouren aber zu den Feiertagen äußerst kulant.
Damit Ihnen in Zukunft keine Tipps oder Spar-Angebot entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber aber via Twitter und Facebook informiert.
Verwandte Nachrichten: |
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |
|