Interoute mit GEZ freiem DSL --GEZ widerspricht sofort
• 27.09.06 Ab dem kommenden Januar 2007 sollen auch Computerbesitzer mit einem Internet-Anschluss die unpopulären GEZ Abgaben zahlen. Die Abgaben sollen auch Gewerbetreibende zahlen, die ihren Computer wohl nicht gerade für Radio oder Fernsehschauen erworben haben. Um den Streit für die geplante GEZ Abgabe auf internetfähige Computer gibt es neue Schauplätze für alle
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Die Idee vom Anbieter Interoute ist im Grunde genommen einfach. Der DSL Provider Interoute bietet einen DSL Zugang an, womit keine gebührenrechtliche Sender oder Daten abgerufen werden können, welche der GEZ Gebühr unterliegen.
Jetzt könnte man meinen es fallen keine GEZ Gebühren. Aber "NEIN", die GEZ widerspricht erheblich. Die GEZ ist der Meinung, dass auf alle, wie sie es selbst nennt "neuartige Rundfunkempfänger", die halt technisch in der Lage sind, GEZ Pflichtige Inhalte abzurufen, auch der monatlichen Zahlung unterliegen.
Also war es dann wohl dann doch nichts mit der GEZ Befreiung von der Rundfunkgebühr für PCs. Es sei denn, die GEZ irrt in ihrer Annahme.
Unser Geschäftsführer des Tarifrechner.de Netzwerkes Dipl. Inform. Martin Kopka meint dazu, dass das Wortmonster "neuartige Rundfunkempfänger" eine Erfindung von Bürokraten ist, welche technisch ohne Bedeutung ist. Die GEZ muss erst über die Gerichte diesem Ausdruck "neuartige Rundfunkempfänger" eine Bedeutung beimessen. "Wenn dann beim Prozess Informatiker als Gutachter auftreten werden, dann hat die GEZ schon verloren. Es ist immer ein technische, mathematische und exakte Definition von Abgabengründe bei technischen Geräten und deren Höhe notwendig. Eine allgemeine Definition, wie "benötigt Strom" oder "hat Internetzugang" sind vollkommen irrelevant für eine Abgabengrundlage", so Dipl. Inform. M.Kopka weiter.
Hinzu kommt, dass die Definition "Internet-Zugang" und deren "Inhalte" aus der Sicht der Informatik sehr wohl definiert sind, aber Jursiten sich gern einer mathematischen, korrekten Definition bisher verschliessen. Das Internet besteht dabei aus einer Ansammlung von "regulären Ausdrücken", im Gegensatz dazu gibt es natürlich die Menge der "nicht regulären Ausdrücke". Nur "reguläre Ausdrücke" akzeptieren die Maschinen im Internet (bei "nicht regulären Ausdrücken" als Eingabe, bezeichnet man die Maschine von der Benutzerseite als "Abgestürzt"). Daher darf die GEZ den mathematischen, korrekten Beweis führen, das Ihr GEZ pflichtiger Anteil zu der Menge der "regulären Ausdrücke" gehört. Den Nicht-Informatikern sei gesagt, dass man den mathematischen Beweis aufgrund der Komplexität und des "Halteproblems" nicht erbringen kann, aber vielleicht gibt es ja bei der GEZ Mitarbeiter...., so Geschäftsführer Dipl. Inform. M.Kopka in seinen Bedenken.
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